Anlässlich der neuerlichen Debatte über die Umsatzbesteuerung freischaffender Theaterregisseure muss die Bundesregierung endlich aktiv werden. Regisseure und Bühnen brauchen endlich Klarheit. Bleibt die Bundesregierung weiterhin untätig, führt die Umsatzbesteuerung der Honorare zum Regelsatz zu deutlichen Kostensteigerungen für die Theater und Opernhäuser, erklärt Siegmund Ehrmann.
Die Bundesregierung muss endlich Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 4. Mai 2011 ziehen. Im damaligen Streitfall des Theaterregisseurs Frank-Patrick Steckel entschied das Gericht, dass das Honorar, das der selbstständig tätige Regisseur für eine Operninszenierung erhielt, dem allgemeinen Umsatzsteuersatz zu unterwerfen ist.
Im September 2011 wollten sich die Bundestagsfraktionen des Ausschusses für Kultur und Medien gemeinsam beim Bundesfinanzminister Schäuble dafür einsetzen, dass die Finanzverwaltung dieses Urteil nicht über den Einzelfall hinaus anwendet. Die damalige Initiative scheiterte an der kulturfeindlichen Haltung der FDP.
Die Frage des Umgangs mit dem Urteil des Bundesfinanzhofes ist noch immer offen. Nach fast einem Jahr brauchen die Regisseure und Bühnen endlich Klarheit. Bleibt die Bundesregierung weiterhin untätig, führt die Umsatzbesteuerung der Honorare zum Regelsatz zu deutlichen Kostensteigerungen für die Theater und Opernhäuser. Alternativ drohen den freischaffenden Regisseuren, die ohnehin häufig unter prekären Arbeitsbedingungen leiden, erhebliche Einkommenseinbußen oder sogar Auftragsverluste.