Der Netzneutralität des Internet kommt eine zentrale Bedeutung zu. Deswegen setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass der Charakter des Internet als freies und offenes Medium bewahrt wird. Der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes ist aber diesbezüglich absolut unzureichend, erklärt Martin Dörmann.

 

Der Netzneutralität kommt eine zentrale Bedeutung für die Zukunft des Internet zu. Die SPD setzt sich dafür ein, dass der Charakter des Internet als freies und offenes Medium bewahrt und gestärkt wird. Wir werden jeglicher Form der Diskriminierung im Netz entschieden entgegen treten und setzen uns für eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität ein. Die SPD-Bundestagsfraktion wird daher in den nächsten Wochen einen eigenen Antrag zu den anstehenden Beratungen in den Ausschüssen einbringen.

 

Im Referentenentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes taucht der Begriff Netzneutralität im Gesetzestext nicht einmal auf. Die vorgesehenen Regelungen sind lediglich die Übernahme der ebenfalls sehr unverbindlichen europäischen Vorgaben. Zur Sicherstellung der Netzneutralität sind diese jedoch unzureichend.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Netzneutralität als eines der Regulierungsziele aufgenommen wird. Darüber hinaus muss es ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für den Datentransport im Internet geben, um das Verlangsamen, Benachteiligen oder Blockieren von Inhalten, Diensten oder Diensteanbietern zu verhindern. Auch darf es eine Inhaltskontrolle durch Netzbetreiber nicht geben. Den Netzbetreibern müssen Informations- und Transparenzverpflichtungen gegenüber der Bundesnetzagentur sowie den übrigen Marktbeteiligten, also insbesondere den Diensteanbietern und Endkunden auferlegt werden, um so die notwendigen Informationen über Maßnahmen zu Zwecken des Netzwerkmanagements erlangen zu können. Zusätzlich muss den Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden, falls ihr Anbieter nach Feststellung eines Verstoßes gegen Netzneutralität durch die Bundesnetzagentur diesen nicht unverzüglich abstellt.

 

Darüber hinaus muss aus unserer Sicht die Bundesnetzagentur ermächtigt werden, die Sicherstellung der Netzneutralität zu überprüfen und Verstöße wirksam zu sanktionieren. Außerdem geht es darum, auf europäischer und internationaler Ebene darauf hinzuwirken, dass die Prinzipien der Netzneutralität in supranationalem Recht verankert werden. Wesentliche Voraussetzung zur Sicherstellung einer breitbandigen Grundversorgung der Bevölkerung und zur Vermeidung von Kapazitätsengpässen ist die flächendeckende Versorgung mit Breitbandinternet. Diese muss entschiedener als bisher vorangetrieben werden.

 

Das "Best-Effort"-Internet und Netzneutralität schaffen Innovationsräume und sind Garant für den Erfolg des Internet sowie für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung. Dies hat die Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI) erst in ihrem am Mittwoch vorgestellten Jahresgutachten 2011 ausdrücklich bekräftigt und den von der Bundesregierung vorgelegten Referentenentwurf als unzureichend kritisiert. Wir dürfen uns nicht allein auf das "freie Spiel der Kräfte" verlassen. Die technischen Möglichkeiten des Eingriffs und der unsachgemäßen Steuerung sind zu naheliegend, mögliche Folgen zu gravierend, um Netzneutralität nur als Fußnote der Internetkommunikation zu verstehen.