Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich den heute vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Grundsatzbeschluss, dass homosexuelle Lebenspartner bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber Ehepartnern benachteiligt werden dürfen. Die Entscheidung bestätigt die seit Jahren von der SPD verfolgte Linie.

Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Grundsatzbeschluss fest, dass die Besserstellung der Ehepartner gegenüber den eingetragenen Lebenspartnern nicht mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie gerechtfertigt werden kann. Die Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und sei damit verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 31. Dezember 2010 rückwirkend eine verfassungskonforme Neuregelung für die betroffenen Altfälle zu treffen.

Der im Herbst zur parlamentarischen Beratung anstehende Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 sieht zwar eine Gleichstellung für die Zukunft vor. Die Gleichbehandlung von homosexuellen Lebenspartnern und Ehepartner hätte aber viel früher erreicht werden können. Die Initiativen von SPD und Grünen für eine vollständige steuerliche Gleichstellung scheiterten in der Vergangenheit an den ideologischen Vorbehalten der Unionsparteien. Selbst jetzt bedarf es noch einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts damit eine rückwirkende Gleichstellung erfolgen kann.