Elvira Drobinski-Weiß, verbraucherpolitische Sprecherin:
Kündigungen von Online-Verträgen werden für Verbraucherinnen und Verbrauchern ab 1. Oktober 2016 einfacher. Wer mit einem Klick einen Vertrag schließt, kann ihn nun auch per Klick oder per E-Mail wieder kündigen.
„Künftig gilt: Keine bösen Überraschungen mehr beim Kündigen von Online-Verträgen: Sowie der Vertrag geschlossen wurde, so kann er auch gekündigt werden. Die Zeit der missverständlichen Vertragsklauseln gehört damit der Vergangenheit an.
Bisher konnten Verträge online und formlos geschlossen werden, für einen Rücktritt oder die Kündigung sahen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dann aber oft eine schriftliche Kündigung vor – häufig zur Überraschung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Kündigungen oder andere Erklärungen von Verbrauchern darf nun ab Oktober in den AGBs keine strengere Form als die Textform verlangt werden.
Wir schaffen hier Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher.“