Das Urteil ist ein Sieg für die betroffenen Familien und eine schallende Ohrfeige für Angela Merkel und die Politik von CDU/CSU. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Verbot der Sukzessivadoption, das heißt die Adoption eines vom Lebenspartner adoptierten Kindes, gegen die Verfassung verstößt. Heterosexuellen Ehepartnern ist das nicht verboten. Das heißt, dass einem betroffenem Kind bisher die rechtliche Absicherung durch zwei Eltern vorenthalten wurde.

Die Union hatte diese Diskriminierung von Kindern bisher zynisch mit dem Argument des Kindeswohls verteidigt. Das ist nicht nur zynisch, sondern auch beleidigend gegenüber den Eltern, impliziert diese Haltung doch, dass sie homosexuelle Menschen pauschal für minderwertigere, schlechtere Eltern halten.

Das Bundesverfassungsgericht hat diesem unerträglichen Zustand nun ein Ende gemacht. Es ist zu hoffen, dass nun auch das Verbot der gemeinsamen Adoption, das nicht Gegenstand des Verfahrens war, rasch fällt. Seine Aufrechterhaltung ist jetzt mit nichts mehr zu rechtfertigen. Damit wäre dann auch die Öffnung der Ehe nur mehr noch Formsache. Wir können nur an Angela Merkel appellieren, endlich die Augen aufzumachen und zu handeln, anstatt immer wieder vom Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit ihrer Haltung um die Ohren gehauen zu bekommen.