Die private kapitalgedeckte Altersvorsorge dient als dritte Säule der Stabilisierung des deutschen Rentensystems. Es braucht eine breite, stabile und vor allem transparente Aufstellung der privaten Altersvorsorge.
Es gibt Verbesserungsbedarf, insbesondere im Bereich der Transparenz und der Vergleichbarkeit der vielfältigen Produkte. Die Einführung eines Produktinformationsblattes ist dafür ein erster Schritt. Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen außerdem die Gebühren, die für den Abschluss und die Verwaltung der Versicherungsprodukte erhoben werden, gesenkt werden. Insgesamt bedarf es einer Deckelung der Verwaltungskosten.
Der Gesetzentwurf sieht einseitige Steuererleichterungen für den Wohn-Riester vor und schafft somit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Produkten. Sparer werden dadurch in eine Vorsorgeform gelenkt, die nicht immer ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht. Immobilien sind nicht in allen Fällen für die Alterssicherung geeignet und können im Alter aufgrund von notwendigen Sanierungen und altersgerechten Umbaumaßnahmen zu unvorhersehbaren Kostenfallen werden.
Ein weiteres Beispiel für das Klientel-Denken von Union und FDP ist es, dass gerade im Jahr der Bundestagswahl der steuerliche Abzugsrahmen für Beiträge von Selbständigen zugunsten einer Basisrente von 20.000 Euro auf 24.000 Euro aufgestockt werden soll. Der Abzugsrahmen für die Riester-Rente wird dagegen nicht erhöht.
Die SPD fordert die einseitige Besserstellung zu streichen und den Wohn-Riester mit den anderen regelmäßig verzinslichen Altersvorsorgeprodukten steuerlich gleichzustellen.
Der von Schwarz-Gelb vorgelegte Gesetzentwurf ist eine Luftnummer. Statt echter Verbesserungen für alle Alterssparer lässt er es bei Klientelpolitik und halbherzigen Maßnahmen bewenden.