Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter:
Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen entscheidende Verbesserungen erreicht: Wir sichern den Anspruch auf Lärmschutz in vollem Umfang und wir verhindern die Rodung von alten Waldbeständen im Rahmen der vorläufigen Anordnung. Insgesamt wird das Gesetz Planungen und Genehmigungen beschleunigen, ohne Beteiligungsrechte zu beschneiden.
„Mit dem gestern Abend beschlossenen Gesetz gehen wir einen ersten, wichtigen Schritt, um Verfahren effizienter, transparenter und schneller zu machen. Künftig kann schon vor dem Planfeststellungsbeschluss mit vorbereitenden Maßnahmen begonnen werden, insbesondere vorgezogene Kampfmittelbeseitigungen und Naturausgleichsmaßnahmen sparen später wertvolle Zeit. Wir verbessern die Informationsmöglichkeiten zu Projekten über das Internet, das macht die Verfahren für die Bürger transparenter. Durch die Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt verkürzen wir Verfahren bei der Schiene um mehrere Monate.
Wir haben zudem durchgesetzt, dass es keine Abstriche beim Anspruch auf Lärmschutz geben wird: Der Gesetzentwurf sah vor, neuere Verkehrsprognosen grundsätzlich zu ignorieren, wenn der Lärm um weniger als drei Dezibel steigt. Wäre der Gesetzentwurf unverändert geblieben, hätten in einigen Fällen Betroffene ihr Recht auf Lärmschutz einklagen müssen. Für uns ist klar, dass der Schutz der Menschen vor Lärm an erster Stelle kommt. Deswegen haben wir im Gesetz aufgenommen, dass sowohl die Grenzwerte für Gesundheitsgefährdung als auch die Immissionsgrenzwerte in jedem Fall beachtet werden müssen.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist eine frühe und qualitativ hochwertige Bürgerbeteiligung zentral für die Akzeptanz und damit auch für die schnelle Umsetzung von Verkehrsprojekten. Wir haben dafür gesorgt, dass weder materielles Recht verwässert wird noch andere Beteiligungsrechte beschnitten werden. Das Gesetz streicht den Erörterungstermin nicht, sondern stellt lediglich die geltende Rechtslage klar, nach der bereits heute in ganz bestimmten Fällen auf den Termin verzichtet werden kann. Um den Einfluss von Bürgerinnen und Bürgern noch weiter zu stärken, haben wir einen Entschließungsantrag beschlossen, mit dem wir frühe Bürgerbeteiligung verbindlicher und qualitativ besser machen wollen.“