Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für die Aufhebung der Rezeptpflicht für die „Pille danach“ auf Levonorgestrel (LNG)-Basis ein. Hierzu bedarf es einer Veränderung der Arzneimittelverschreibungsordnung. Die Nutzung der Pille danach soll nach einer Beratung durch Apotheker und nicht erst nach der Konsultation einer Frauenärztin oder einer Notfallambulanz möglich werden.
Damit stärken wir die sexuellen und reproduktiven Rechte der Frauen auch in Deutschland und gewährleisten den niedrigschwelligen Zugang zu einer Notverhütungsmethode. Dieser Schritt ist überfällig.
Rezeptfreiheit existiert bereits in 79 europäischen und außereuropäischen Staaten. Studien belegen: Die Rezeptfreiheit für die Pille danach auf LNG-Basis ist - wenn überhaupt - nur mit geringen gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Frauen verbunden. In internationalen Leitlinien (zum Beispiel der WHO) existieren keine Kontraindikationen für die Anwendung von LNG zur Notfallverhütung.
Die Pille danach sorgt für die Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft: Sie verhindert oder verschiebt den Eisprung, so dass keine Befruchtung stattfindet. Hat eine Befruchtung bereits stattgefunden, verhindert die Pille danach die Einnistung in die Gebärmutter. Ist eine Einnistung der befruchteten Eizelle schon geschehen, wirkt die Pille danach nicht mehr. Deshalb muss die Pille danach so schnell wie möglich, spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr, eingenommen werden.