Sonja Steffen, zuständige Berichterstatterin:

In der öffentlichen Anhörung nahmen heute Sachverständige Stellung zur Reformbedürftigkeit des Abstammungsrechts. Es wurde deutlich, dass das bestehende Regelungsgefüge die heutzutage gelebten Familienkonstellationen nicht mehr ausreichend abbildet und den Interessen von Kind und Eltern nicht immer gerecht wird.

„Anders als in heterosexuellen Familien ist in lesbischen Ehen die Ehepartnerin der Mutter nicht automatisch als rechtliches Elternteil anerkannt. Nach der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare muss nun eine Anpassung im Abstammungsrecht erfolgen. Wenn ein Kind in eine lesbische Ehe geboren wird, müssen Betroffene derzeit den umständlichen Weg der Stiefkindadoption gehen. Hier müssen wir als Gesetzgeber unbedingt handeln.

Mit einer ausschließlichen Regelung dieser Frage greift der Gesetzentwurf der Grünen, der heute Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz war, allerdings zu kurz. Im Hinblick auf die Regelungssystematik des Familienrechts im BGB und die neuen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin ist es wichtig, eine umfassende Rechtssicherheit für alle Beteiligten und alle Konstellationen zu schaffen. Wir brauchen eine Gesamtüberarbeitung des Abstammungsrechts. Der Diskussionsentwurf von Bundesjustizministerin Barley ist umfassender und daher eine gute Grundlage für eine Reform.

Wir sind optimistisch, dass wir zusammen mit unserem Koalitionspartner vor einem möglichen Urteilsspruch aus Karlsruhe aktiv werden, denn dass eine Anpassung der rechtlichen Regelungen notwendig ist, zeigte nicht nur die heutige Diskussion, sondern zeigt die Lebenswirklichkeit in ihrer gesamten Vielfalt.“