Pressemitteilung

Rechte indigener Völker stärken – ILO-Konvention 169 ratifizieren

Anlässlich der ersten Beratung des gemeinsamen Antrags der Fraktionen von  SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Rechte indigener Völker stärken - ILO-Konvention 169 ratifizieren" (Bundestagsdrucksache 17/5915) erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Karin Roth:

Die anhaltende Verweigerungshaltung der Bundesregierung bei der Anerkennung der Rechte indigener Völker gefährdet erneut die internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands.

Weltweit zählen laut Vereinten Nationen etwa 400 Millionen Menschen in über 70 Ländern zu den indigenen Völkern (Ureinwohner). Das sind rund fünf Prozent der Weltbevölkerung und mehr Menschen als die Einwohner der USA und Deutschlands zusammen. Trotzdem sind die Lebensgrundlagen und traditionellen Rechte indigener Völker vielerorts bedroht. Hinzu kommen vielfach Menschenrechtsverletzungen von Seiten der jeweiligen Regierungen.

 

Um die Rechte der indigenen Völker zu schützen hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) im Jahr 1989 die ILO-Konvention 169 verabschiedet. Am 5. September 1991 trat die Konvention in Kraft. Bis heute ist dies die einzige internationale Norm, die den Ureinwohnervölkern rechtsverbindlichen Schutz und eine Vielzahl von Grundrechten garantiert. Und bis heute - fast 20 Jahre nach In-Kraft-Treten - hat die Bundesrepublik Deutschland die Konvention 169 immer noch nicht ratifiziert.

 

Deshalb fordern die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag die ILO-Konvention 169 umgehend zur Ratifizierung vorzulegen. Denn: Mit der Einnahme eines Sitzes im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seit dem 1. Januar 2011 hat Deutschland neben ihrer führenden Rolle in Europa zusätzliche außenpolitische Verantwortung übernommen. Dazu gehört auch, dass die Bundesrepublik Deutschland internationale Abkommen und Vereinbarungen auf nationaler Ebene umsetzt.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die ILO-Konvention 169 die Voraussetzung für die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrecht der indigenen Völker. Es geht um die Verhinderung von Diskriminierung und um garantierte gesellschaftliche und politische Beteiligungsrechte. Und: Es geht um die Bekämpfung der Armut und schlechter Lebensbedingungen, von denen Menschen aus indigenen Völkern überproportional betroffen sind. Gerade der letzte Punkt macht die Bedeutung der Entwicklungszusammenarbeit mit und für indigene Völker deutlich. Schließlich leisten indigene Völker dort, wo sie in unmittelbarer Nähe zu natürlichen Ressourcen und biologischer Vielfalt leben und wirtschaften, dank ihres über Generationen überlieferten Wissens einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität.

Stand
Legislatur
  • 17. Wahlperiode
PM-Nummer
703
Arbeitsgruppen
Abgeordnete
Download