Nicht nur reden, sondern handeln – Presse- und Meinungsfreiheit in Europa verteidigen
Das ungarische Mediengesetz verletzt auch in der überarbeiteten Fassung Werte und Grundrechte der Europäischen Gemeinschaft im Hinblick auf Presse- und Meinungsfreiheit. Ein neuer Anstoß der Debatte auf bilateraler und EU-Ebene wird daher dringend gebraucht, erklären Michael Roth und Siegmund Ehrmann.
Die Zweifel am ungarischen Mediengesetz bleiben bestehen. Das räumt auch die Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Fragen zur Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in der Europäischen Union und insbesondere in Ungarn ein. Trotz einiger Korrekturen durch das ungarische Parlament, die vor allem binnenmarktrelevante Aspekte aufgreifen, bleiben wichtige Kritikpunkte. Dazu gehören unbestimmte Rechtsbegriffe, die eine willkürliche Auslegung der Kontrollinstanzen, unter anderem in Form des neu geschaffenen Medienrates ermöglichen und die gesetzlich festgelegte Monopolstellung der einzigen staatlichen Nachrichtenagentur sowie der Schutz der Journalisten und ihrer Quellen.
Wir teilen die wiederholt vorgetragene Kritik des Europäischen Parlaments und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) am ungarischen Mediengesetz. Es verletzt auch in der überarbeiteten Fassung Werte und Grundrechte der Europäischen Gemeinschaft im Hinblick auf Presse- und Meinungsfreiheit.
Ein neuer Anstoß der Debatte auf bilateraler und EU-Ebene wird daher dringend gebraucht. Wir fordern die Bundesregierung auf, gegenüber Ungarn deutlich zu machen, dass das ungarische Mediengesetz nicht allein den Binnenmarkt berührt.
Es geht um fundamentale Werte und Grundrechte, auf der die Europäische Gemeinschaft fußt. Diese müssen für alle Mitgliedstaaten gelten - insbesondere müsste sie die amtierende Ratspräsidentschaft dafür einstehen.