Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin;
Bettina Müller, zuständige Berichterstatterin :

Der Bundestag hat am Donnerstagabend mit der Verabschiedung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufegesetz den Weg für die Reform der Pflegeausbildung endgültig freigemacht. Die Rechtsverordnung beinhaltet detaillierte Vorgaben für Ausbildungsziele und Stundenaufteilung der künftig zusammengelegten Ausbildung in der Kinderkranken-, Kranken- und Altenpflege.

„Endlich steht der längst überfälligen Weiterentwicklung der Pflegeberufe nichts mehr im Wege. Die Vorgaben der Rechtsverordnung ermöglichen eine fundierte, an allen Versorgungsbereichen ausgerichtete und in den Schwerpunkten Krankenpflege, Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege vertiefte Ausbildung. Der Pflegeberuf wird insgesamt deutlich aufgewertet, attraktiver und besser auf künftige Herausforderungen ausgerichtet.

Mit der Ausbildungsreform sollen nicht nur mehr Pflegefachkräfte gewonnen, sondern auch die ungerechten Gehaltsunterschiede zwischen der Alten- und Krankenpflege ausgeglichen werden. Insbesondere wird endlich bundesweit das Schulgeld abgeschafft.

Bereits beim Pflegeberufegesetz bestand unser Koalitionspartner darauf, für eine sechsjährige Übergangszeit an den spezialisierten Ausbildungen in der Kinder- und Altenpflege als zusätzliche Wahloption festzuhalten. Auch die Rechtsverordnung hat nur mit einem Kompromiss, der eine Schmälerung der Anforderungen an die spezialisierte Altenpflegausbildung im dritten Ausbildungsjahr beinhaltet, beschlossen werden können. Andernfalls hätte die Union nicht zugestimmt.

Diese Änderungen sind ärgerlich, gelten aber nur für einen kleinen Teilbereich. Denn die SPD konnte durchsetzen, dass die erstmals definierten und ausschließlich den Pflegefachkräften vorbehaltenen Tätigkeiten davon unberührt bleiben.

Bis zum Start der neuen Ausbildung 2020 müssen die Länder die Vorgaben der Verordnung noch in ihr Schul- und Hochschulrecht übernehmen. Die Ausbildungsträger und Pflegeschulen sind aber bereits jetzt aufgerufen, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Für den Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge und organisatorische Änderungen sieht das Gesetz Unterstützungsangebote vor. Zur Überwindung des Fachkräftemangels müssen Politik und alle Akteure in der Pflege an einem Strang ziehen.“