Spielhallen sind für viele Menschen in Deutschland zur Spielhölle gewor­den. Möglichkeiten der Begrenzung von Spielhallen im Rahmen des Baurechts müs­sen voll ausgeschöpft werden. Zudem muss die Spielverordnung des Bundes ver­schärft werden, um die zunehmende Spielsucht im Bereich der Geld­spielauto­maten wirksam einzudämmen, erklären Uwe Beckmeyer und Hans-Joachim Hacker.

 

Spielhallen sind für viele Menschen in Deutschland zur Spielhölle geworden. Für diejenigen, die sich durch die drastische Zunahme dieser Geschäfte in der Nachbarschaft belästigt fühlen, aber auch für alle, die süchtig geworden sind - süchtig nach dem Kick am Glücksspielautomaten. Der Traum vom großen Gewinn und dauernd klingenden Münzen erfüllt sich aber nicht. Spielerinnen und Spieler geraten in einen immer dramatischeren Abwärtsstrudel.

 

Spielhallen sind ein großes Ärgernis in Deutschland. In vielen Kommunen wird darüber geklagt, dass die Spielhallen wie Pilze aus dem Boden schießen und kaum noch zu bändigen sind. Es ist wie überall: wo sich ein Markt ergibt, öffnet ein Geschäft. Und das hat Auswirkungen - nicht nur auf diejenigen, die in eine Spielhalle gehen, sondern auch auf Nachbarn oder die Tourismuswirtschaft, die sehenswürdige Altstädte durch Spielhallen verschandelt sehen.

 

Um dem Problem Herr werden zu können, bedarf es eines umfassenden Konzeptes, das die verschiedenen Betroffenen und Betroffenheiten erfasst und ganzheitlich betrachtet. Dazu gehören zunächst noch stärkere Maßnahmen gegen die Spielsucht - denn die effektivste Maßnahme gegen Spielhallen ist dann gegeben, wenn es niemanden mehr gibt, der sich der Spielsucht in Spielhallen hingibt. Dazu sind frühzeitige Präventionskampagnen notwendig, vor allem in Schulen und Jugendeinrichtungen.

 

Der Ansatz der Grünen und aus den Ländern, Spielhallen mit Hilfe der Baunutzungsverordnung zu begrenzen, greift dabei zu kurz. Schon jetzt gibt es mit Hilfe von Bebauungsplänen und der Aufstellung von Vergnügungsstättenkonzeptionen in den Kommunen Möglichkeiten der Begrenzung von Spielhallen. Diese Möglichkeiten des Baurechts müssen ausgeschöpft werden. Die Spielverordnung des Bundes muss verschärft werden, um die zunehmende Spielsucht im Bereich der Geldspielautomaten wirksam einzudämmen. Wenn die Bundesregierung nicht mit wirksamen Maßnahmen gegen die Spielsucht im Bereich der Geldspielautomaten vorgeht, muss ihr vorgehalten werden, dass sie bewusst eine weitere Zunahme der Zahl der Süchtigen und die daraus resultierenden sozialpolitischen Folgen in Kauf nimmt. Auch in diesem Fall muss sie sich entscheiden: zwischen einer Klientelpolitik für die Automatenindustrie und einer der Gesellschaft in Deutschland verpflichteten Politik der Eindämmung der Spielsucht.