Thomas Hitschler, zuständiger Berichterstatter:

Nach fast 50 Jahren wird das Bundespersonalvertretungsgesetz grundlegend novelliert. Diese Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag erfüllen wir nun nach fast einem Jahr an Vorarbeit und Verhandlungen. Das Gesetz regelt die Mitbestimmung im Öffentlichen Dienst, also die Arbeit der Personalvertretungen und deren Mitglieder.

„Die lange Anwendungszeit dieses Gesetzes spricht für die handwerkliche Qualität der damaligen Regierung unter Willy Brandt. Trotzdem war es an der Zeit, das Bundespersonalvertretungsgesetz grundsätzlich zu überarbeiten und zu modernisieren.

Mit dem neuen Gesetz ist es gelungen: Die SPD-Fraktion im Bundestag hat Möglichkeiten für Videosprechstunden, digitale Personalratssitzungen und Sitzungen der Einigungsstelle geschaffen. Damit wird Personalvertretungsarbeit inklusiver und vereinbarer mit Care-Arbeit. Dabei wurde aber auch ein solider Minderheitenschutz geschaffen, denn die Mitglieder der Gremien müssen sich einig sein, dass sie die digitalen Formate nutzen wollen. Die Dienststelle bleibt dabei außen vor; insbesondere dürfen Präsenzsitzungen nicht etwa aus Kostengründen abgelehnt werden. Mitbestimmung darf nicht an Reisekosten scheitern.

Die Digitalisierung der Verwaltung wird von der SPD-Fraktion im Bundestag auch durch die Institutionalisierung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte gestärkt, die in diesem Bereich ressortübergreifend arbeitet und koordiniert.

Wir haben die Rechte der Jugend- und Ausbildungsvertretungen ausgeweitet und damit die Nachwuchsarbeit der Personalvertretungen gestärkt.

Und wir ermöglichen tausenden JournalistInnen, die als sogenannte ‚Feste Freie‘ unter anderem bei der Deutsche Welle beschäftigt sind, echte Mitbestimmung, die vorher davon ausgeschlossen waren.

Die SPD-Fraktion im Bundestag holt das Bundespersonalvertretungsgesetz in die Gegenwart und macht es fit für die Zukunft.“