Die heutige Anhörung vor dem Rechtsausschuss hat gezeigt, dass der Entwurf der Bundesregierung für ein Mietrechtsänderungsgesetz vollkommen verfehlt ist. Alle Experten außer den Vertretern der Vermieter und Immobilienwirtschaft haben den Gesetzentwurf zerpflückt. Juristisch solide und politisch sinnvolle Gesetze sehen anders aus.
Die Regelungen zur energetischen Sanierung, zur Mieterhöhung, zum Contracting und zu den Verfahrensrechten sind unbrauchbar. Der Mietminderungsausschluss bei energetischer Gebäudesanierung zerstört nicht nur das System von gleichwertiger Leistung und Gegenleistung, sondern verfehlt auch noch seine Absicht, die Vermieter zu mehr Investitionen in die energetische Gebäudesanierung zu stimulieren.
Das Ziel, Vermieter vor sogenannten „Mietnomaden“ zu schützen, weckt ebenso unerfüllbare Erwartungen. Statt die Verfahren im Vermieter-Interesse zu beschleunigen, werden die Gerichte weiter unnötig belastet und die Vermieter mit zusätzlichen Gerichtskosten beschwert. Die vorgesehene Sicherungsanordnung wird in der Praxis kaum vorkommen und wenn doch, dann wird der Mieter vor die Tür gesetzt, ohne dass überhaupt gerichtlich entschieden ist, ob die Kündigung und die Räumung gerechtfertigt waren. Und die Vermieterseite spricht diesbezüglich heute von einem „Bollwerk an Schutz“ für den Mieter, wo andere Sachverständige sogar verfassungsrechtliche Bedenken haben. Das ist zynisch.
Einem der Sachverständigen der Unionsfraktion blieb da nur, den Herausgeber einer Berliner Grundeigentümer-Zeitschrift zu zitieren: „Mietnomaden sind hierzulande ebenso selten wie der Satanspilz. Und doch macht er den Leuten Angst. Der Satanspilz ebenso wie der Mietnomade, wie die Schweinegrippe und Vogelgrippe, Rinderwahn oder SARS.“