Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) begeht morgen ihr 60. Jubiläum. Dies ist ein wichtiger Tag für Europa. Beinahe einer Milliarde Menschen in 47 Staaten Europas bietet die EMRK ein Schutzsystem von unschätzbarem Wert. Am 4. November 1950 wurde sie in Rom von den zehn Gründerstaaten des Europarates sowie der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei unterzeichnet. Erstmals im Völkerrecht wurden Grund- und Freiheitsrechte als einklagbare individuelle Rechte kodifiziert.

Ihre praktische Kraft bezieht die EMRK aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der 1998 seine Arbeit aufgenommen hat und für alle Vertragsstaaten der EMRK zuständig ist. Ihn können sowohl Staaten als auch Einzelpersonen anrufen. Wegweisend war vor allem das Individualbeschwerderecht, auch wenn die Flut der Beschwerden den Gerichtshof an die Grenzen seiner Belastbarkeit bringt.

Es ist das Verdienst der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Europa beigetragen zu haben, in dem Menschenrechte und Grundfreiheiten einen hohen Stellenwert genießen. Mit der Öffnung nach Osten wurde die Europäische Menschenrechtskonvention auch für die Menschen dort zu einer programmatischen Leitlinie, an der sie die demokratische und rechtsstaatliche Neuordnung ihrer Gesellschaften messen können.

Über Jahrzehnte hinweg war die Europäische Menschenrechtskonvention auch die grundrechtliche Basis der Europäischen Gemeinschaften und später der Europäischen Union, deren Mitglieder alle dem Europarat angehören und somit an die Konvention gebunden sind. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon und des 14. Zusatzprotokolls wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Europäische Union der Konvention beitreten kann. Das ist ein historischer Schritt. Mit dem Beitritt der Union zur EMRK wird es für die Menschen in Europa erstmals möglich sein, Handlungen der EU auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf ihre Grundrechtskonformität prüfen zu lassen.

Am 11. November wird der Deutsche Bundestag die Europäische Menschenrechtskonvention in einer Debatte würdigen. Die Fraktionen haben hierfür einen interfraktionellen Antrag erstellt.