Unser Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für die Informationsfreiheit. Er verbessert die Rechte auf Akteneinsicht, schafft Rechtsklarheit und stellt klar, welche Informationen die Behörden zukünftig von sich aus veröffentlichen sollen.

Für die Demokratie gilt: Staatliche Machtausübung muss öffentlich kontrollierbar sein. Das ist sie nur, wenn staatliches Handeln transparent ist. Deshalb ist es gut, dass rot-grün 2007 das Informationsfreiheitsgesetz eingeführt hat. Nach sieben Jahren Praxis ist aber deutlich geworden, dass nachgebessert werden muss. Das Recht ist zersplittert, zu viele Anträge auf Informationszugang werden abgelehnt und die Behörden veröffentlichen zu wenig Informationen von sich aus. Diese Mängel beseitigen wir mit unserem Gesetzentwurf.

Die Regierung Merkel lässt keinerlei Bereitschaft erkennen, die Empfehlungen aus Wissenschaft und Praxis aufzunehmen. Sie lehnt die Verbesserungsvorschläge in Bausch und Bogen ab.

Stattdessen schmückt sie sich mit einem Open-Data-Portal, das seinen Namen nicht verdient. Dieses Portal ist nicht mehr als ein Feigenblatt, das ihre Nacktheit notdürftig bedeckt. Es kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung nichts tun will, um die Informationsrechte der Bürger und Bürgerinnen zu verbessern.

Das ist bedauerlich, denn hierin liegt eine Chance, Vertrauen zurückzugewinnen und gegen die allerorts beklagte Vertrauenskrise der Demokratie ins Feld zu ziehen.