Pressemitteilung

Masterplan-Ganztagsschule: Bis 2020 flächendeckenden Ausbau sicherstellen

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur ALG-II-Reform und zur Bildungsteilhabe von Kindern erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher Ernst Dieter Rossmann und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Swen Schulz:

Mit rund 110 Millionen Euro im Jahr für die Lernförderung oder eintägige Schulausflüge ist die Bildungsarmut in Deutschland nicht zu überwinden. Notwendig ist vielmehr eine nachhaltige Stärkung der Bildungsinfrastrukturen in Deutschland, erklären Ernst Dieter Rossmann und Swen Schulz.

 

Das sogenannte Bildungspaket im Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin von der Leyen ist nicht nur ein frommer Wunsch, dessen Umsetzung die Ministerin völlig offen lässt. Es ist vor allem bildungspolitisch völlig unzureichend, denn mit nur rund 110 Millionen Euro im Jahr für die Lernförderung oder eintägige Schulausflüge ist die Bildungsarmut in Deutschland nicht zu überwinden.

 

Notwendig ist vielmehr eine nachhaltige Stärkung der Bildungsinfrastrukturen in Deutschland. Mehr Kitas, bessere Schulen und vor allem mehr qualifiziertes Lehrpersonal für die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes. Ein wesentlicher Beitrag ist der weitere Ausbau von pädagogisch wertvollen Ganztagsschulangeboten. Die gegenwärtig rund 12.000 Ganztagsschulen von rund 34.000 Schulen erfüllen den im Bundesverfassungsgerichtsurteil enthaltene Anforderung an eine teilhabesichernde Bildungsinfrastruktur nicht hinreichend. Anschließend an das erfolgreiche erste Programm 2004 bis 2009 muss ein Masterplan-Ganztagsschule unbeschadet der Zuständigkeiten als gemeinsame Bund-Länder-Anstrengung auf den Weg gebracht werden. Ziel eines solchen Masterplans muss es sein, in den Ländern bis 2020 ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Ganztagsschulangebot von der Grundschule bis zum Abitur aufzubauen.

 

Eckpunkte eines Masterplans Ganztagsschule müssen sein:

 

  • Als Beitrag zur Überwindung von Bildungsarmut von Kindern und Jugendlichen sind die Bildungsinfrastrukturen in die Lage zu versetzen, möglichst frühzeitig und kontinuierlich die pädagogisch qualitative, angemessene individuelle Förderung jedes Kindes und jedes Jugendlichen sicherstellen zu können. Dazu ist der flächendeckende Ausbau des Ganztagsangebots ein unverzichtbarer Beitrag.
  • Bund und Länder vereinbaren daher einen Masterplan Ganztagsschule. Er leistet einen wichtigen Schritt zur Erreichung des 7%-Ziels für Bildung bis 2015 und zur Realisierung des stärkeren Bildungsengagements des Bundes.
  • Ziel des Masterplans ist es, bis spätestens 2020 ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Ganztagsangebot in allen Schulbereichen zu erreichen. Dazu ist die Zahl von Ganztagsschulen in etwa zu verdoppeln.
  • Der Ausbau soll in zwei 5-Jahres-Phasen erfolgen, damit neue Erfahrungen und Erkenntnisse etwa in der demografischen Entwicklung, über Veränderungen der Bildungspräferenzen oder schulstrukturelle Reformziele zeitnah einbezogen werden können. In Phase I 2011-2015 ist sicherzustellen, dass der Ausbau bedarfsorientiert und vorrangig dort erfolgt, wo der Anteil von Kindern im Teilhabebezug (SGB II usw.) oder mit Migrationshintergrund vergleichsweise hoch ist.
  • Anders als das erste Ganztagsschulprogramm muss der Masterplan neben den notwendigen investiven Kosten für Baumaßnahmen zur Ermöglichung eines Ganztagsbetriebs vor allem auch die Personalkosten für die ganztägige Betreuung und auch Beschulung ausweisen   und dies hinreichend und dauerhaft. Die Länder dürfen mit diesen hohen Personalkosten, die letztlich die Voraussetzung für den bildungspolitischen Erfolg des Infrastrukturausbaus bilden, nicht alleine gelassen werden.
  • Ein Masterplan-Ganztagsschule braucht keine Grundgesetzänderung, wäre aber nach der Aufhebung des Kooperationsverbots deutlich effizienter, verlässlicher und flächendeckend vergleichbarer zu gestalten. Vor allem der Bund könnte dann effektiver eine zweckgebundene Verwendung zur Verfügung gestellter Bundesmittel sicherstellen.
  • Infrastrukturprogramme sind Milliardenprogramme, wenn wirklich etwas bewegt werden soll. Unbeschadet der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten führt daher an einer gemeinsamen Bund-Länder-Anstrengung kein Weg vorbei. Allein aufgrund der desolaten Haushaltslage der Länder und Kommunen wird der Bund den Großteil der finanziellen Lasten direkt oder indirekt tragen müssen. Dies setzt eindeutige, verlässliche und weitreichende Vereinbarungen voraus, auf die sich der Bund, aber auch die Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie die Kinder und Jugendlichen auch verlassen können.

 

Zur konkreten Ausgestaltung und Umsetzung des Masterplan-Ganztagsschule muss der Bund daher unverzüglich Verhandlungen mit den Ländern und Kommunen aufnehmen. Nur mit einer Bidungsinfra-strukturoffensive kann Bildungsarmut überwunden werden. Die nachträgliche Subventionierung von Reparaturmaßnahmen, wie sie von der Leyen plant, ist bildungspolitisch eine Leernummer, zumal die von ihr im SGB II für die angemessene Lernförderung oder eintägigen Ausflüge veranschlagten Mittel von rund 110 Millionen Euro im Jahr angesichts der Anforderungen verschwindend gering sind.

 

 

 

 

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  • 17. Wahlperiode
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1414
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