Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Arno Klare, zuständiger Berichterstatter:

Die heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Kontrolle der Einhaltung von Dieselfahrverboten ist eine maßvolle Lösung. Es wird lediglich stichprobenartige Kontrollen mit mobilen Geräten geben.

„Bisher konnten Fahrverbote nur durch das Anhalten aller Pkw überprüft werden. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes können verhängte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nun ohne lästige Unterbrechung der Fahrt maßvoll kontrolliert werden. Die betroffenen Städte können mittels mobiler Geräte künftig über einen Kennzeichenabgleich die Fahrzeugdaten beim Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) abrufen. Das erleichtert die Kontrolle und das Einhalten der Verkehrsbeschränkungen aufgrund zu hoher Stickoxidwerte zum Schutz der Gesundheit. Damit unterscheiden sich für die Bürgerinnen und Bürger solche Kontrollen letztendlich nicht von mobilen Geschwindigkeitskontrollen.

Im parlamentarischen Beratungsverfahren haben wir dafür gesorgt, dass datenschutzrechtliche Bedenken nun berücksichtigt werden. Kennzeichenfotos von berechtigten Fahrzeugen werden sofort gelöscht. Nur von den anderen Fahrzeugführenden wird eine Bildaufnahme gefertigt, die jedoch spätestens nach zwei Wochen gelöscht werden muss. Damit wird die Speicherfrist gegenüber den sechs Monaten im ursprünglichen Gesetzentwurf deutlich reduziert. Zudem wird es lediglich stichprobenartige Kontrollen mit mobilen Geräten geben, festinstallierte Automaten werden nicht zugelassen. Die verdeckte Erhebung von Daten wird nach dieser Gesetzesänderung auch in Zukunft nicht zulässig sein.

Ein Teil der Opposition plädiert in diesem Zusammenhang weiterhin für eine Blaue Plakette. Dieses flächendeckende Instrument sieht die SPD-Bundestagsfraktion als unverhältnismäßig an. Wie auch Sachverständige in der Anhörung des Verkehrsausschusses feststellten, könnte mit dieser bundesweiten Lösung regionalen Erfordernissen nicht ausreichend Rechnung getragen werden. Außerdem würde die Kontrolle des fließenden Verkehrs deutlich erschwert werden. Somit stellt die Gesetzesänderung eine praktikable Lösung dar, um die Luftreinhaltung und den Schutz der Gesundheit zu gewährleisten.“