Susanne Mittag, zuständige Berichterstatterin:

Die Öffentliche Anhörung am 7. November 2016 zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes hat gezeigt, dass die Luftsicherheit wieder stärker in die Obhut der Bundespolizei überführt werden muss.

„Die aktuelle Sicherheitslage und Pannen an deutschen Flughäfen in den sensiblen Bereichen der Fluggast- und Gepäckkontrollen lässt uns daran zweifeln, ob weiterhin private Unternehmen mit der Erfüllung von Luftsicherheitsaufgaben betraut werden können. Wir fordern daher die Bündelung von Aufgaben der Luftsicherheit unter einem Dach und im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Dadurch ließe sich das Niveau der Luftsicherheit deutlich steigern und wir könnten darüber hinaus attraktive und sichere Arbeitsplätze schaffen. Der Flughafen München zeigt eindrucksvoll, dass dieses Modell funktioniert und könnte somit als Blaupause dienen. Die vom Innenminister geplante Ausweitung der Privatisierung der Kontrollaufgaben ist nicht zielführend.

Unsere Haltung wurde auch durch die Gutachter der öffentlichen Anhörung zum Luftsicherheitsgesetz bestätigt. Ihre Ausführungen können nur als harsche Kritik an der geplanten Ausweitung der Beleihungsregelung aufgefasst werden. Wir als SPD-Bundestagsfraktion werden notwendige Korrekturen im Sinne der Sicherheit in das parlamentarischen Verfahren einbringen. Die Gefahrenlage hat sich in den letzten Jahren stark verändert und erfordert der aktuellen Sicherheitslage angepasste Lösungen."