Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Justizminister der Länder auf, bei ihrer Konferenz am 24./25. April den Länderzuschuss an die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter zu erhöhen. Andernfalls kann diese ihre gesetzliche Aufgabe nicht erfüllen. Die Nationale Stelle überprüft und berät Einrichtungen, in denen Menschen die Freiheit entzogen ist. Dabei handelt es sich um 360 Gewahrsamseinrichtungen in der Zuständigkeit des Bundes und um 186 Justizvollzugsanstalten, neun Abschiebehafteinrichtungen, 1.430 Polizeidienststellen und 245 psychiatrische Einrichtungen und 11.000 Pflegeeinrichtungen in der Zuständigkeit der Länder.

Diese Sysyphus-Aufgabe müssen fünf ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine hauptamtliche Geschäftsstelle bewältigen. Der Bund stellt jährlich 100.000 Euro zur Verfügung, die Länder sind mit 200.000 Euro beteiligt. Ein solcher Präventionsmechanismus ist nur ein dürftiges Feigenblatt. In den wenigen Einrichtungen, die bisher besucht werden konnten, wurde zwar nirgends Folter festgestellt. Dennoch gibt es zahlreiche Missstände, zum Beispiel bei Fixierungen, Weitwinkelspionen in Toiletten oder Brandmeldern.

Mehrfach hat die SPD-Bundestagsfraktion Anträge für eine bessere Ausstattung der Nationalen Stelle in den Bundestag und in die Ausschüsse eingebracht. Schwarz-Gelb hat die Anträge stets abgelehnt. Nach einer positiven Entscheidung der Länder könnte sich der Bund nicht länger finanziell verweigern.

67 Staaten haben das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention, das den nationalen Präventionsmechanismus verlangt, bislang ratifiziert. Für Deutschland ist das Protokoll seit 2009 in Kraft. Die SPD-Fraktion ist nicht nur besorgt wegen der unzureichenden Umsetzung einer internationalen Verpflichtung im eigenen Land. Sie befürchtet auch, dass sich menschenrechtlich problematische Vertragsstaaten an der knappen Ausstattung Deutschlands orientieren könnten.