Die Bundesregierung fällt mit dem Gesetzentwurf zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht deutlich erkennbar hinter dem erreichten Standard der Anerkennung von "Daseinsvorsorge" im Europarecht zurück. Ihr Ziel ist es, einseitig die Interessen der privaten Entsorgungswirtschaft zu fördern.

Deutschland hätte ein besseres Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht verdient. Der von der schwarz-gelben Bundesregierung im Juni diesen Jahres eingebrachte Gesetzentwurf wird in dieser Form vom Bundesrat, allen Oppositionsparteien im Bundestag, parteiübergreifend von den Kommunen, von den Gewerkschaften und vielen Umweltverbänden abgelehnt. Der Bayrische Landtag sprach sich in einem Dringlichkeitsantrag (8. Juni 2011) gegen den Gesetzentwurf aus, ebenso die Regierungsfraktionen des Landtages von Nordrhein-Westfalen (10. Mai 2011). Selbst die EU-Kommission bemängelte im Konsultationsverfahren die ungenügende Umsetzung des Kernbereichs der EU-Abfallrichtlinie aus dem Jahre 2008: die fünfstufige Abfallhierarchie.

Der Anhörungstermin zum Gesetzentwurf am 19. September 2011 ergab das gleiche Ergebnis: nur die Verbände der gewerblichen Abfallbranche und der Wirtschaft sind mit diesem Gesetz zufrieden.

Bereits im Vorfeld hatten die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Fraktionen der Länder darauf hingewiesen, dass ein zukunftsfähiges Kreislaufwirtschaft- und Abfallrecht mehrere Komponenten beinhalten muss:

  1. den Gleichklang von Ökologie, Ökonomie und gesellschaftlicher Verantwortung,

  2. eine hohe stoffliche Verwertung von Abfall, wie sie die fünfstufige EU-Abfallhierarchie vorsieht,

  3. eine umfassende, nähere Ausgestaltung der Abfallvermeidung und Vorbereitung der Wiederverwendung - auch unter Beachtung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes,

  4. Aspekte zur Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien, wie zum Beispiel eine restriktive Bedarfsprüfung und die Anwendung der Grundsätze der Autarkie und Nähe,

  5. die tarifliche Absicherung der Beschäftigten in der Abfallwirtschaft,

  6. Vermeidung von Gebührensteigerungen durch "Rosinenpickerei" privater Entsorungsunternehmen der Abfallwirtschaft,

  7. und die weitere Absicherung der Abfallwirtschaft (Hausmüll) als wichtige kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs.

Diese Forderungen sind für die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Fraktionen der Länder kompromisslos.

Der jetzige Gesetzentwurf entspricht nicht dem üblichen parlamentarischen Verfahren, eine EU-Richtlinie entweder Eins zu Eins umzusetzen oder aber weitere Verbesserungen für die Betroffenen einzuführen. Hier wird versucht, über nationale Kreislauf- und Abfallpolitik eine auf Neoliberalismus begründete, neue ordnungspolitische Werteordnung in Deutschland zu implementieren. Schwarz-Gelb will wieder einmal die staatliche Ebene schwächen, die bisher als Garant eines für alle Bürgerinnen und Bürger notwendigen Systems der Daseinsvorsorge gilt: Städte, Gemeinden und Kreise. Sogenannte bestehende "Überlassungspflichten" für alle Abfälle aus Haushalten zugunsten der Kommunen zu unterwandern, indem man die "gewerbliche Sammlung" stärkt und eine angestrebte "Wertstofftonne" in die Verwertung der Wirtschaft stellt, ist weder nach EU-Abfallrichtlinie, noch nach EU-Recht vorgeschrieben oder im Sinne bisher schon enger kommunaler Haushalte. Es ist ein Angriff auf unser bisheriges Gesellschaftssystem und auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Städte und Kreise sollen weiter für die Entsorgung des Abfalls haften. Gewinne aber fließen - nach schwarz-gelber politischer Vorgabe - in Richtung privater Unternehmen.