Gustav Herzog bedauert das mutlose Vorgehen der Regierungskoalition bei der Neuordnung des Pflanzenschutzes. Durch die Streitigkeiten in den Ressortabstimmungen der Bundesregierung wurde dem Parlament die Chance genommen, die weitreichenden Änderungen im Pflanzenschutzrecht angemessen zu beraten. Damit ist die Chance zu einem mutigen und notwendigen Schritt nach vorne vertan.
Die SPD-Bundestagsfraktion bedauert das mutlose Vorgehen der Regierungskoalition bei der Neuordnung des Pflanzenschutzes. Durch die Streitigkeiten in den Ressortabstimmungen der Bundesregierung wurde dem Parlament die Chance genommen, die weitreichenden Änderungen im Pflanzenschutzrecht angemessen zu beraten. Die Koalitionsfraktionen konnten sich lediglich dazu durchringen, die Änderungen des Bundesrates aufzunehmen, die der Bundesregierung genehm waren. Damit ist die Chance zu einem mutigen und notwendigen Schritt nach vorne vertan.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für das hohe Schutzniveau in Deutschland eingesetzt. Sämtliche Anträge, sowohl zum Gewässerschutz oder zur Einrichtung sensibler Gebiete wie auch für eine verbindlichere gute fachliche Praxis wurde von der Koalition niedergestimmt. Damit hat die Regierungskoalition dem gerne zitierten hohen Schutzniveau in Deutschland einen Bärendienst erwiesen. In deutschen Gewässern werden nach wie vor Pflanzenschutzmittel in nicht ökologisch verträglichem Maß gefunden. Die Ursache kann entweder in einer falschen Anwendung liegen, dann sind mehr Kontrollen und schärfere Sanktionsmöglichkeiten die Lösung oder die Anwendungsauflagen sind zu schwach, dann muss das Gesetz entsprechend ausgestaltet werden.
Im Bereich der Zulassung von Pflanzenstärkungsmittel, die für den ökologischen Anbau besonders wichtig sind, ist die Koalition nicht einmal dazu bereit zumindest längere Übergangsfristen durchzusetzen. Stattdessen wird die ganze Branche in Bedrängnis gebracht. Pflanzenstärkungsmittel sind auch für den gewollten Integrierten Anbau außerordentlich wichtig und sie ersparen dem Naturhaushalt chemisch-synthetische Pflanzenschutzmitteln.
Dieses Gesetz wird auf den Nationalen Aktionsplan zur Verminderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes negative Auswirkungen haben. Ohne Not wird der gesellschaftliche Konsens zur Minimierung von Risiken aus der Pflanzenschutzmittelanwendung gefährdet.