Die schwarz-gelbe Koalition ist ohne verkehrs- und wirtschaftspolitische Vernunft. Diese scheint über Nacht verloren gegangen zu sein. Über achtzig Prozent der Mittel für Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen im Kombinierten Verkehr werden auf einen Schlag gestrichen. Die Baukostenzuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in den Kombinierten Verkehr werden darüber hinaus um 55 Millionen Euro halbiert, erklären Johannes Kahrs und Uwe Beckmeyer.
Die schwarz-gelbe Koalition ist ohne verkehrs- und wirtschaftspolitische Vernunft. Diese scheint über Nacht verloren gegangen zu sein. Über achtzig Prozent der Mittel für Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen im Kombinierten Verkehr werden auf einen Schlag gestrichen. Die Baukostenzuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in den Kombinierten Verkehr werden darüber hinaus um 55 Millionen Euro halbiert.
Insgesamt entziehen CDU/CSU und FDP dem Kombinierten Verkehr über 64 Millionen Euro an Fördermitteln.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer steht plötzlich als nackter Mann mit leeren Taschen da. Der Dieb sitzt dabei in den eigenen Reihen der schwarz- gelben Koalition. Vollmundige Versprechen zur Stärkung der Schienenverkehre bleiben so reine Lippenbekenntnisse.
Das Signal der Koalition ist fatal. Für die Verkehrspolitiker von CDU/ CSU und FDP hat der Kombinierte Verkehr in Deutschland offensichtlich keine Zukunft. Trotz aktueller Wirtschaftskrise werden die Transportzahlen im Güterverkehr jedoch wieder ansteigen. Notwendig wäre, bereits jetzt neue Impulse zu setzen und verstärkt in den Kombinierten Verkehr zu investieren.
Die SPD-Fraktion hat im Deutschen Bundestag einen Erhalt der Förderung auf hohem Niveau gefordert und vorgeschlagen, dass ein Teil der Mittel für ein neues Programm zur Förderung neuer Verkehre im KV auf Schiene und Wasserstraße in Höhe von 15 Millionen Euro umgewidmet wird. Damit könnten sowohl Anschubfinanzierungen bei der Einrichtung von neuen Angeboten als auch Ausrüstungsinvestitionen unterstützt werden. Die Förderung sollte den innerdeutschen KV sowie den deutschen Streckenanteil von grenzüberschreitenden Verbindungen, ausgenommen Transitverkehre, umfassen.