Die SPD-Bundestagsfraktion hat seit Ende vergangenen Jahres eine Positionierung des Deutschen Bundestages zum EU-Beitrittsantrag Islands gefordert. In der heutigen Sitzung des EU-Ausschusses haben wir einen entsprechenden Antrag eingebracht. Es geht darum, die neuen Mitwirkungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union nach dem Lissabon-Urteil aus Karlsruhe aktiv zu nutzen. Dabei sollte auch die Vorbereitung zu einem zeitigen Einvernehmen des Deutschen Bundestages mit der Bundesregierung vor dem nächsten Europäischen Rat am 25./26. März 2010 in Brüssel erfolgen. Dies ist gestern an der Verweigerungshaltung der Koalitionsfraktionen im Europaausschuss des Deutschen Bundestages gescheitert.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich den Beitrittsantrag Islands zur Europäischen Union. Es gelten die gleichen Kriterien für die Aufnahme, wie für alle anderen Beitrittskandidaten. Vor dem Hintergrund der langjährigen EWR-Mitgliedschaft Islands sind wir optimistisch, dass die Verhandlungen ergebnisorientiert und zügig verlaufen werden.
Die Verweigerungshaltung der Koalitionsfraktionen ist in der Sache nicht nachvollziehbar. Für die parlamentarische Praxis setzt sie einen gefährlichen Präzedenzfall. Sie zeugt auch von dem mangelnden Bewusstsein für die gestiegene Verantwortung des Bundestages nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den neuen Begleitgesetzen.
Die Stärkung der Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages, gerade bei Entscheidungen über Beitrittsverhandlungen, war infolge des Lissabon-Urteils aus Karlsruhe wichtig. Die Koalitionsfraktionen drohen diese nun durch Untätigkeit zu verspielen. Ebenso kann sich damit die Entscheidung des Europäischen Rates zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und Island verzögern. Hierfür tragen dann alleine CDU/CSU und FDP und die Bundesregierung die Verantwortung. Bei einer klaren Haltung von der Regierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen wäre ein Zeitplan für eine Entscheidung des Parlamentes durchaus bis zum Europäischen Rat am 26. März 2010 einzuhalten.