Nadine Heselhaus, verbraucherpolitische Sprecherin:

Wer Produkte mit Begriffen wie „klimaneutral“ bewirbt, muss dies in der Werbung selbst erläutern. So hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Das stärkt den Verbraucherschutz und verbessert die Transparenz.

„Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf eindeutige und leicht zugängliche Informationen. Wenn Fruchtgummis und andere Produkte mit ´klimaneutral´ beworben werden, muss klar zu erkennen sein, was dahintersteckt. Ansonsten könnten sie in die Irre geführt werden und von einer emissionsfreien Produktion ausgehen.

Wird das Produkt wirklich klimaneutral hergestellt? Oder geht es um Kompensation durch die Unterstützung von Klimaprojekten? Wer überprüft das? Das sollte möglichst auf einen Blick erkennbar sein. Es reicht nicht aus, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher dies im Internet recherchieren müssen. Das Urteil erschwert Greenwashing und sorgt für einen besseren Verbraucherschutz.“