Neben allen anderen Mängeln im Wachstumsbeschleunigungsgesetz betreibt die schwarz-gelbe Koalition auch bei den Erneuerbaren Energien pure Klientelpolitik. Nach Artikel 12 des Gesetzes werden einzelne Betreiber von Biogasanlagen mit Mehreinnahmen in Millionenhöhe bedient, ohne dass ein besonderer Beitrag zum Klimaschutz oder wenigstens die Stärkung der Wirtschaft betrieben wird. Zahlen muss der Stromverbraucher.
Mit dem im Gesetzesentwurf enthaltenen Artikel 12 soll nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert werden. Geplant ist das rechtmissbräuchliche Aufteilen von Biogasanlagen in eine Vielzahl modularer Anlagen allein zu dem Zweck die Erzielung einer möglichst hohen Vergütung nachträglich zu honorieren.
Es ist ein Skandal, wenn Schwarz-Gelb die Stromverbraucher die Rechnung für das rechtsmissbräuchliche Verhalten einzelner Biogasbetreiber über die EEG-Umlage bezahlen lassen will. Bezogen auf die Gesamtbetriebszeit dieser Anlagen kommen damit auf den Stromverbraucher Mehrkosten in Höhe von über einer halben Milliarde Euro zu. Einzelne Anlagenbetreiber dürfen demnach auf Mehreinnahmen in Höhe von über 13 Millionen Euro jährlich hoffen, ohne dass ein besonderer Beitrag zum Schutz des Klimas oder zur Stärkung der deutschen Wirtschaft in der Finanzkrise geleistet wurde.
Das hat mit seriöser Umwelt- und Wirtschaftspolitik nichts mehr zu tun. Hier wird auf Kosten der Glaubwürdigkeit des EEG reine Klientelpolitik betrieben. Der Gesetzentwurf setzt damit um, was sich wie ein roter Faden durch den Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb zieht.