Solide Staatsfinanzen müssen den Vorrang vor Steuersenkungen auf Pump haben, fordert Nicolette Kressl. Mit dem heute von der Koalition beschlossenen Gesetz zum Abbau der kalten Progression hat sich Schwarz-Gelb dagegen ohne Rücksicht auf den Konsolidierungsbedarf der öffentlichen Haushalte für Steuersenkungen von sechs Milliarden Euro ausgesprochen. Damit wird eine dauerhafte Erhöhung des strukturellen Defizits von Bund, Ländern und Kommunen in Kauf genommen.
Die Koalitionsfraktionen haben heute mit ihrer Mehrheit das Gesetz zum Abbau der kalten Progression im Bundestag beschlossen. Sie haben sich ohne Rücksicht auf den Konsolidierungsbedarf der öffentlichen Haushalte für Steuersenkungen von sechs Milliarden Euro ausgesprochen. Schwarz-Gelb nimmt damit eine dauerhafte Erhöhung des strukturellen Defizits von Bund, Ländern und Kommunen in Kauf.
Um die Steuersenkungen trotz der Erfordernisse der Schuldenbremse zu rechtfertigen, geben Bundesregierung und Koalitionsfraktionen vor, dass bereits jetzt ein verfassungsrechtlich gebotener Entlastungsbedarf beim Grundfreibetrag besteht. Trotz beharrlicher Nachfragen der SPD-Fraktion ist Schwarz-Gelb aber einen Nachweis dafür in den Gesetzesberatungen schuldig geblieben. Es ist unbestritten, dass der Grundfreibetrag an die Entwicklung des existenznotwendigen Bedarfs der Steuerpflichtigen angepasst werden muss. Wird eine solche Notwendigkeit im Rahmen eines ordentlichen Existenzminimumsberichts dargelegt, wird sich die SPD einer Anhebung selbstverständlich nicht verweigern. Schwarz-Gelb will den Grundfreibetrag aber ohne echte Berechnungsgrundlage im Vorgriff auf einen noch zu erstellenden Existenzminimumbericht anheben. Der angebliche Anpassungsbedarf beim Grundfreibetrag ist lediglich ein Vorwand für die Durchsetzung der ohnehin politisch gewollten Steuersenkung.
Auch die von Schwarz-Gelb behaupteten heimlichen Steuererhöhungen aufgrund der kalten Progression erweisen sich bei genauerer Betrachtung als Scheinproblem. Ein als kalte Progression bezeichneter Effekt tritt ein, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und dennoch zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen. Es ist tatsächlich grundsätzlich sinnvoll, dies zu kompensieren, um eine Schlechterstellung der Steuerpflichtigen zu vermeiden. Sämtliche Experten und selbst die Bundesregierung müssen aber einräumen, dass die kalte Progression durch die in den vergangenen Jahren durchgeführten Tarifsenkungen vollständig korrigiert wurde. Der Staat hat deshalb nicht von heimlichen Steuererhöhungen profitiert. Dass Schwarz-Gelb nunmehr eine vorauseilende Tarifsenkung vornimmt, um mögliche Effekte der kalten Progression in der Zukunft auszugleichen, widerspricht der unbedingten Notwendigkeit zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.
Solide Staatsfinanzen müssen den Vorrang vor Steuersenkungen auf Pump haben.