Gerold Reichenbach, zuständiger Berichterstatter:
Der Bundesrat hat heute dem Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz zugestimmt. Die Zustimmung begründeten die Ländervertreter mit den Verbesserungen, die im parlamentarischen Verfahren gegenüber dem Regierungsentwurf erreicht wurden. Diese sind maßgeblich auf die beharrliche Verhandlungsführung der SPD-Bundestagsfraktion zurückzuführen. Das Gesetz kann jetzt in Kraft treten.
„Die eindeutige Zustimmung des Bundesrates offenbart eine deutliche Diskrepanz zwischen den Haltungen der Landes-Grünen, die in elf zustimmenden Landesregierungen vertreten sind, und den Grünen im Bundestag. Diese hatten auch den endgültigen Gesetzesentwurf noch in Bausch und Bogen kritisiert und abgelehnt. Der Versuch der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Grüne, sich mit überzogener Kritik als Anwalt von Bürgerrechten zu generieren, hat sich damit als Flop erwiesen. Aus sozialdemokratischer Perspektive ist es jedenfalls zu begrüßen, dass sich die Ländergrünen unserem guten Verhandlungsergebnis anschließen.
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 10. März zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung umfangreich Stellung genommen. Eine Vielzahl der Änderungswünsche des Bundesrates wurde im parlamentarischen Verfahren des Deutschen Bundestages aufgegriffen. Der Bundestag hat das Gesetz in seiner Sitzung am 27. April mit vielen Änderungen beschlossen, die maßgeblich auf die erfolgreiche Verhandlungsführung der SPD-Bundestagsfraktion zurückzuführen sind. Der Innenausschuss des Bundesrates hatte danach einstimmig die Zustimmung zu dem Gesetz empfohlen.
Mit dem Anpassungsgesetz und der vorausgegangenen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung wird das Datenschutzrecht in Europa weitgehend harmonisiert. In langen und harten Verhandlungen ist es der SPD-Bundestagsfraktion dabei gelungen, das hohe deutsche Datenschutzniveau in Deutschland zu sichern. Das deutsche Datenschutzgesetz wird eines der ersten sein und Vorbildcharakter für viele andere europäische Staaten haben.“