Willi Brase, zuständiger Berichterstatter;
Karin Thissen, zuständige Berichterstatterin:
Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“. Die Änderungen nehmen die Fleischbranche samt der gesamten Subunternehmerkette unter anderem bei Sozialversicherungsbeiträgen und Gehaltsabzügen für Unterbringung in die Pflicht.
„Die arbeitsrechtlichen Änderungen für die fleischverarbeitende Industrie begrüßen wir ausdrücklich. Angesichts der erheblichen Missbräuche in diesem Bereich ist diese Verschärfung längst überfällig. Die Fleischwirtschaft wirbt nach außen mit hohen Standards, ist bis heute jedoch ein Problemfall der Lebensmittelindustrie.
An Schlachthöfen, an denen gegen die Arbeitnehmerrechte verstoßen wird, wird regelmäßig auch gegen Verbraucherschutz, Fleischhygienevorgaben und Tierschutz verstoßen. Um die vielfältigen Probleme an deutschen Schlachthöfen zu lösen, sind weitreichendere Kontrollen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Tieren dringend erforderlich. Seit Jahren mangelt es einer Vielzahl von Schlachtbetrieben an Unrechtsbewusstsein und Einsicht.
Nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Fleischindustrie sind prekären Beschäftigungsverhältnissen ausgeliefert. Auch die amtlich tätigen Tierärzte und Fleischkontrolleure, die die Schlachtungen überwachen, können oftmals ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß ausüben oder werden systematisch daran gehindert. Ein Grund hierfür sind zum Teil veraltete Tarifverträge, aber allem voran unerlaubte Einflussnahmen auf die Überwachungsbehörden.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Kontrolldefizite an Schlachthöfen weiter abzubauen. Zudem muss nach der Bundestagswahl endlich die Novelle des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs umgesetzt werden. Dies ist in dieser Legislaturperiode trotz Verankerung im Koalitionsvertrag an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert.
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Nur wo die Arbeitsweise transparent ist, wird ordentlicher gearbeitet. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, über Verstöße gegen lebensmittelhygienische Anforderungen vor allem an Schlachthöfen umfassend und zeitnah informiert zu werden. So funktioniert Verbraucherschutz und Gute Arbeit.“