Johannes Kahrs, haushaltspolitischer Sprecher:

Nichts in der Politik ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden könnte. Das gilt auch für ein Erfolgsmodell wie unser Grundgesetz. Mit den heute im Haushaltsausschuss beschlossenen Veränderungen im Grundgesetz reagieren wir auf die Herausforderungen unserer Zeit. Wir investieren in den Zusammenhalt und in die Zukunft des Landes – in Schulen, sozialen Wohnungsbau und öffentlichen Nahverkehr.

„Gemeinsam mit unserem Finanzminister Olaf Scholz ist es uns gelungen, eines der wichtigsten Projekte dieser Koalition mit klarer sozialdemokratischer Handschrift umzusetzen. Bislang im Grundgesetz enthaltene Sperren und Schranken für Investitionen des Bundes bis auf die Ebene der Kommunen beseitigen wir.

In Zukunft können wir besser in Schulen investieren. Mit der weiteren Auflösung des Kooperationsverbots schaffen wir die Basis für bessere Qualität und Ausstattung in den Schulen. Endlich können alle Schulen in Deutschland eine gute digitale Ausstattung bekommen. Dafür stellen wir bis Ende dieser Wahlperiode 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

In Zukunft können wir besser in den sozialen Wohnungsbau investieren. Dafür stellen wir in dieser Wahlperiode insgesamt 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Wir reagieren damit auf die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt und schaffen mehr bezahlbaren Wohnraum.

In Zukunft können wir besser in den öffentlichen Nahverkehr investieren. Die Ausgaben dafür werden wir bis Ende dieser Wahlperiode auf 1 Milliarde Euro jährlich verdreifachen. Mit den Bundesmitteln für die Neu- und Ausbaumaßnahmen verbessern wir die Verkehrssituationen für Millionen Menschen im Land.

Wir Haushälter wollen, dass die Investitionen zu 100 Prozent zielgenau wirken. Zum Schluss der schwierigen Verhandlungen konnten wir deshalb noch eine Ergänzung im Grundgesetz erreichen, die gewährleistet, dass die künftigen Finanzhilfen des Bundes in den jeweiligen Bereichen zusätzlich zu den Investitionen des Landes wirken und Bundesmittel nicht lediglich die eigenen Investitionen der Länder ersetzen.

Mit diesen Grundgesetzänderungen gelingt uns ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in unserem Land. Investitionen in gleichwertige Lebensverhältnisse bleibt damit kein Schlagwort, sondern können in den kommenden Jahren gezielt umgesetzt werden.“