Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

Die Große Koalition entlastet Familien. Mit dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes wird das Kindergeld erhöht. Es werden der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag angehoben. Außerdem werden die Steuermehreinnahmen aufgrund der kalten Progression zurückgegeben.

„Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Damit werden Familien entlastet und Steuererleichterungen für sämtliche Einkommensteuerzahler auf den Weg gebracht.

Im Mittelpunkt stehen die Familien. Das Kindergeld wird um zehn Euro pro Monat ab dem 1. Juli 2019 angehoben. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend erhöht.

Eine weitere Kindergelderhöhung von 15 Euro pro Monat und eine zusätzliche Erhöhung des Kinderfreibetrags werden wir 2021 vornehmen.

Außerdem wird der Grundfreibetrag für Erwachsene erhöht. Vor allem werden die heimlichen Steuermehreinnahmen aufgrund der sogenannten kalten Progression an die Steuerzahler zurückgegeben.

Die Gesetzesvorlage führt insgesamt zu einer Steuerentlastung von knapp zehn Milliarden Euro. Die Steuersenkung kommt bei den Bürgern und vor allem bei den Familien an. Ledige mit einem Bruttolohn von 40.000 Euro zahlen ab 2020 181 Euro weniger Steuern. Verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 75.000 Euro werden um 605 Euro entlastet.“