Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend und darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Dafür macht sich die SPD-Bundestagsfraktion stark.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Der Kampf gegen Gewalt an Frauen hat für die SPD-Bundestagsfraktion höchste Priorität. Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend und darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben.

Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ unterstützen wir den Um- und Ausbau von Frauenhäusern. Das Bundesbauministerium hat zusätzlich Unterstützungsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen. Durch Bundesförderprogramme im sozialen Wohnungsbau und in der Städtebauförderung werden der Bau und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen unterstützt.

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist das wichtigste völkerrechtliche Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Mit einer staatlichen Koordinierungsstelle werden wir die Konvention vollständig und effektiv umsetzen. Dazu gehört auch, frauenfeindliche Gewaltdelikte in familienrechtlichen Verfahren stärker zu berücksichtigen. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist das in einem Umgangsrechtsverfahren zwingend zu berücksichtigen. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten steht fest: Das Sorge- und Umgangsrecht darf dem Schutz vor Gewalt nicht zuwiderlaufen.“

Ariane Fäscher, zuständige Berichterstatterin:

„Die Zahlen frauenfeindlicher Gewalttaten sind erschütternd. Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig und muss mit aller Kraft und auf allen Ebenen beseitigt werden. Daher setzen wir uns für eine ressortübergreifende Schutzstrategie ein, die sich auf Gewaltprävention, Gewaltschutz und eine effektive Strafverfolgung konzentriert.

Wir stehen an der Seite der Frauen und machen uns dafür stark, dass Betroffene und ihre Kinder bestmöglich unterstützt und geschützt werden. Das Recht auf Schutz vor Gewalt für alle Frauen und ihre Kinder werden wir absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern schaffen. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu wird derzeit durch das Bundesfrauenministerium vorbereitet. Wir halten den Druck hoch, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.“