Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes zu Attac darf zu keiner Beschneidung der politischen Aktivitäten gemeinnütziger Organisationen bei der Verfolgung ihrer Zwecke führen.
„Gemeinnützige Organisationen müssen politisch aktiv sein können. Anders ist eine Verfolgung ihrer gemeinnützigen Zwecke nicht effektiv möglich.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes zu Attac zeigt, dass der Katalog der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung zu eng ist. Die SPD-Bundestagsfraktion wird deshalb prüfen, ob eine Anpassung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts erforderlich ist, um auch künftig eine Verfolgung gemeinnütziger Zwecke mit politischen Aktionen zu ermöglichen.“