Elvira Drobinski-Weiß und Carsten Sieling kritisieren die Vorschläge aus der Koalition, die zum Thema Gebühren an Geldautomaten kommen. Die zuständige Ministerin Aigner schweigt merkwürdigerweise, wo sie doch beim Ankündigen sonst ganz groß ist. In der Sache ist der einzige Ausweg eine gesetzliche Preisobergrenze.
Michael Goldmann, FDP-Politiker und Vorsitzender des Verbraucherausschusses hat Recht, wenn er heute der Verbraucherministerin Aigner Zögerlichkeit vorwirft. Ankündigungsministerin Aigner, die sonst auf jedes Thema springt, ist beim Thema Geldautomatengebühren merkwürdig schweigsam geblieben.
Aber auch Goldmanns Vorschlag, durch eine Selbstverpflichtung der Institute die Gebühren auf fünf bis sieben Euro zu begrenzen, ist eher Klientelpolitik als Verbraucherpolitik: Eine Abhebung am Geldautomaten kostet im Schnitt 63 Cent. Wenn Goldmann jetzt einen Korridor von fünf bis sieben Euro vorschlägt, ist das eine Lizenz zur Verbraucherabzocke. Eine angemessene Gebühr dürfte zwei Euro nicht übersteigen.
Auch der Vorschlag von Peter Bleser (CDU) und der Sparkassen und Volksbanken, die Abhebegebühren unmittelbar am Geldautomaten transparent zu machen reicht nicht aus, um faire Gebühren zu schaffen. Eine gesetzliche Preisobergrenze ist der einzige Ausweg. Wenn der Markt versagt, hilft Transparenz nicht weiter. Nichts anderes als ein Marktversagen liegt hier vor: Was nutzt es, wenn ich im Flughafen, am Bahnhof oder bei einer Fahrradtour auf dem Land kurzfristig Bargeld brauche und ich am einzig verfügbaren Geldautomat auf die Kosten von zehn Euro pro Abhebung hingewiesen werde? Wo eine Alternative fehlt, nutzt Transparenz wenig.
Ein Vergleich mit dem Mobilfunkbereich schärft den Blick. Bei Roaming und SMS aus dem Ausland hat die EU-Kommission Preisobergrenzen eingezogen, weil auch hier eine Information über die Tarife nicht zu mehr Wettbewerb führen konnte. Warum wird die Bundesregierung bei den Geldautomatengebühren nicht tätig?
Mit Gebühren von bis zu zehn Euro tragen Sparkassen und Volksbanken ihren Kampf gegen die Direktbanken auf dem Rücken der Verbraucher aus. Eigentlich geht es den Marktführern ja nur darum, sich die unliebsame Konkurrenz der Direktbanken vom Leib zu halten. Auch deshalb muss Aigner endlich handeln. Auf den Ausgang des Kartellverfahrens zu warten oder auf eine Selbstverpflichtung zu setzen, kommt einer Lizenz zur Abzocke gleich.