Josip Juratovic, Integrationsbeauftragter:

Die Einstufung Serbiens, Bosnien-Herzegowinas und Mazedoniens als sichere Herkunftsstaaten hat bislang nicht zu der gewünschten Absenkung der Asylbewerberzahlen aus diesen Ländern geführt. Der morgen im Bundesrat zur Debatte stehende Gesetzesantrag des Freistaats Bayern zur Senkung der Leistungen für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten ist die falsche Reaktion.

„Der Vorstoß der bayerischen Landesregierung ist politische Stimmungsmache ohne Substanz. Das Existenzminimum ist nicht verhandelbar.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2012 klargestellt: Das Existenzminimum gilt für alle sich in Deutschland aufhaltenden Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

Davon abgesehen wird die Kürzung des Existenzminimums kein geeignetes Werkzeug für Migrationssteuerung sein. Stattdessen sollten wir für mehr Aufklärung der Menschen vor Ort und eine zügige Bearbeitung der Anträge sorgen.

Die Frage der Armutsmigration werden wir nicht mit immer weiteren Hürden, sondern mit klaren Kriterien für legale Einwanderung lösen.“