Sarah Ryglewski, zuständige Berichterstatterin;
Metin Hakverdi, zuständiger Berichterstatter:

Der Finanzausschuss hat heute beschlossen, dass Wertpapiere, wie Aktien oder Anleihen, bis zu acht Millionen Euro auch ohne Prospekt angeboten werden können. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, die Erleichterungen für Unternehmen durch Maßnahmen zu flankieren, die einen guten Anlegerschutz wahren.

„Künftig sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen leichteren Zugang zu Kapital erhalten. Die Erleichterungen für Unternahmen sollen mit Maßnahmen flankiert werden, um einen guten Anlegerschutz zu wahren. Deshalb haben wir den prospektfreien Vertrieb an Bedingungen geknüpft: Statt des Prospekts müssen Unternehmen in einem Informationsblatt die wichtigsten Daten zusammenfassen. Beim Vertrieb muss eine Beratung oder eine Vermittlung zwischengeschaltet sein. Und zu guter Letzt dürfen Kleinanleger nur bis zu 1.000 Euro in eine Anlage investieren; wer es sich leisten kann, auch bis zu 10.000 Euro. Das Risiko, durch Fehlinvestitionen in die Insolvenz zu geraten, begrenzen wir dadurch erheblich. Wie bereits im Kleinanlegerschutzgesetz ziehen wir durch diese Flankierung die Lehren aus vergangenen Anlageskandalen.

Nötig macht das Gesetz die neue EU-Prospektverordnung. Wertpapiere wie Aktien und Anleihen dürfen danach europaweit bis zu eine Million Euro ohne Prospekt vertrieben werden. Wir haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Schwelle auf bis zu acht Millionen Euro anzuheben. Durch den Wegfall des teuren Prospekts wird es für Unternehmen leichter, Zugang zum Kapitalmarkt zu erlangen. In diesem Sinne folgt das Vorhaben dem Ziel der EU-Kapitalmarktunion, die Wachstumspotenziale der Unternehmen auf breitere Füße zu stellen.

Ein wichtiger Punkt betrifft die Finanzierungsmöglichkeiten von Start-Ups. Deshalb haben wir das Bundesfinanzministerium beauftragt, zu prüfen, ob die jetzt getroffenen Maßnahmen ausreichend sind, um den Eigenkapital-Zugang für Start-ups zu fördern, oder ob weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Aufnahme von GmbH-Anteilen und weiterer Vermögensanlagen in den Anwendungsbereich des Gesetzes, sinnvoll wären.

Das Gesetz wird am Donnerstagabend abschließend im Bundestag beraten.“