Was lange währt, wird endlich gut. Jetzt wurde eine Änderung der See-Sportbootverordnung veröffentlicht (BGBl. 2010, Teil I, Nr. 21, S. 573), die geführte Angeltouren an Nord- und Ostseeküste erleichtert. Mit dem ganzjährig möglichen Bodden-Angeln in den Bodden- und küstennahen Gewässern der Ost- und Nordsee wurde in der Nebensaison eine Reihe von Urlaubsorten belebtn - Gaststätten und Unterkünfte bekamen zusätzlich Umsatz. Die geführten Angeltouren ermöglichen es Angelfreunden, mit professionellen Guides in den Gewässern, Hechte, Lachse und andere Traumfische zu fangen. Ein Foto mit dem gefangenen Fisch schafft für die Angeltouristen eine bleibende Erinnerung an den Urlaub an der deutschen Küste.

Die Angeltouren haben sich zu einem neuen, interessanten Wirtschaftszweig entwickelt. Tourismuspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion haben sich in den letzten eineinhalb Jahren dafür eingesetzt, dass die maßgebliche See-Sportbootverordnung geändert wird. Sie berücksichtigte die Besonderheiten dieser Angeltouren als neue Sportangelform bislang nicht. Für die Unternehmen genügt nun der für gewerbliche Zwecke vorgesehene Sportküstenschifferschein (SKS), um mit ihren Booten die geführten Angeltouren anzubieten. Er ist speziell für die Fahrten in Küstengewässer ausgerichtet und damit wie geschaffen für die Bodden-Touren. Bislang war von den Schiffsführern ein "Sportseeschifferschein" (SSS) verlangt worden, der ein höheres Anforderungsprofil umfasste. Für den SSS werden umfangreiche Kenntnisse in der Navigation, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde verlangt, die eher auf internationale Gewässer ausgerichtet sind.

Auch mit der jetzt in Kraft getretenen Präzisierung der See-Sportbootverordnung werden die Sicherheitsbelange berücksichtigt.

Die Verordnungsnovelle ist eine gute Nachricht für kleine Unternehmen, die dieses neue Geschäftsfeld erschlossen haben. Damit verbunden sind die Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze und nicht zuletzt spannende Urlaubserlebnisse für Wassertouristen.