Doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen
Das Optionsmodell behindert die Integration und drängt junge Menschen faktisch aus der deutschen Staatsbürgerschaft heraus. Die SPD fordert ein Bekenntnis zur doppelten Staatsbürgerschaft, erklärt Rüdiger Veit.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative. Sie entspricht unserer Forderung: Der Optionszwang muss abgeschafft werden.
Die derzeitige Regelung ist ein Kompromiss, der nur deshalb geschlossen wurde, weil sich die damalige rot-grüne Koalition mit ihrer konsequenten Forderung nach doppelter Staatsangehörigkeit nicht gegen den unionsdominierten Bundesrat durchsetzen konnte: Wird ein Kind in Deutschland geboren und hält sich ein Elternteil als Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn es volljährig wird, muss es sich aber zwischen der deutschen und der durch Abstammung erworbenen ausländischen Staatsangehörigkeit seiner Eltern entscheiden. Hat es sich bis zum 23. Lebensjahr nicht entschieden, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.
Dieses Verfahren behindert die Integration. Es bringt Jugendliche in unnötige Loyalitätskonflikte. Ihre Heimat und ihre Lebenswirklichkeit finden sie in Deutschland. Gleichzeitig fühlen sich viele von ihnen den kulturellen Traditionen des Herkunftslandes ihrer Eltern verpflichtet. Deren Staatsbürgerschaft aufzugeben, kann als Akt der Abkehr von eigenen Traditionen missverstanden werden und fällt ihnen daher oftmals schwer. Könnten sie beide Staatsangehörigkeiten behalten, entstünde sicher kein Schaden. Der integrationspolitische Schaden entsteht vielmehr dadurch, dass viele Jugendliche aus der deutschen Staatsbürgerschaft heraus gedrängt werden. Wir können nicht einerseits die geringen Einbürgerungszahlen beklagen und andererseits eine hohe Anzahl junger Menschen faktisch aus der deutschen Staatsbürgerschaft heraus drängen.
Das Optionsmodell schafft außerdem überflüssige Bürokratie. Es beinhaltet ein aufwändiges und fehleranfälliges Verfahren und wirft zahllose Rechtsprobleme auf.
Im Übrigen fordern wir das Bekenntnis zu doppelter Staatsbürgerschaft nicht nur bei hier geborenen Menschen, sondern auch für die Einbürgerung. Ein Ausländer, der sich einbürgern lässt, soll seine alte Staatsangehörigkeit nicht länger aufgeben müssen. Das ist bei mehr als 50 Prozent der Einbürgerungen bereits heute der Fall, weil es diverse Ausnahmen gibt. Das konsequente Bekenntnis zu doppelter Staatsangehörigkeit würde Ungleichbehandlungen beseitigen und endlich mit dem veralteten staatsrechtlichen Dogma der Verhinderung von Mehrstaatigkeit brechen.