Diskriminierung erwerbsloser Menschen mit Behinderung in der GKV zurücknehmen
Erwerbslose Menschen mit Behinderung werden durch die Gesundheitspolitik der schwarz-gelben Bundesregierung diskriminiert. Angesichts der positiven Nachrichten zur Finanzsituation des Gesundheitsfonds fordern die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Silvia Schmidt, der gesundheitspolitische Sprecher Karl Lauterbach und die sozialpolitische Sprecherin Anette Kramme die Rücknahme diskriminierender Regelungen.
Erwerbslose Menschen mit Behinderung werden durch die Gesundheitspolitik der schwarz-gelben Bundesregierung diskriminiert. Mit der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2011 wurden tausenden erwerbslosen Menschen mit Behinderung heimlich die Kosten der Zusatzbeiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgebürdet. Hierbei handelt es sich sehr oft um Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen bei Einführung eines Zusatzbeitrages nicht die Kasse wechseln können, entweder, weil sie an kassenspezifischen Programmen teilnehmen oder Rehabilitationsleistungen in größerem Umfang in Anspruch nehmen.
Schwarz-Gelb hat jedoch die Härtefallklausel zur Befreiung von den Zusatzbeiträgen für Patienten, denen ein Kassenwechsel nicht zumutbar ist, abgeschafft (ehemals § 26 Abs. 4 SGB II). Seit Jahresanfang 2011 wird aus dem Gesundheitsfonds zwar der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV erstattet. Den darüber hinausgehenden Zusatzbeitrag der Kasse müssen Langzeitarbeitslose bei entsprechender Satzungsregelung der Krankenkasse selbst tragen (§242a SGB V).
Insbesondere für behinderte Menschen bedeutet dies eine untragbare Zusatzbelastung, da sie vielfach keine Möglichkeit haben, dem Zusatzbeitrag zu entgehen. Hinzu kommt, dass in diesem Jahr der volle Zusatzbetrag getragen werden muss, da politisch der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 0 Euro festgelegt wurde. Dieser juristische Winkelzug ist ein Skandal. Damit findet im Jahr 2011 der Sozialausgleich nicht statt, sondern frühestens ab 2012. Erwerbslose Menschen mit Behinderung, die bei einer Krankenkasse mit Zusatzbeitrag versichert sind, müssen diesen jetzt in voller Höhe tragen und können nicht wechseln. Der Wettbewerb zwischen den Kassen ist damit auf den Kopf gestellt.
Schwarz-Gelb diskriminiert behinderte Menschen also auch bei der Krankenversicherung. Angesichts der positiven Nachrichten zur Finanzsituation der GKV muss daher die Härtefallklausel des § 26 Abs. 4 SGB II wieder eingeführt werden. Eine Finanzierung der zusätzlichen Kosten kann auch hier aus dem Gesundheitsfonds erfolgen.