Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Arno Klare, zuständiger Berichterstatter:

Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren wird Deutschland eine internationale Vorreiterrolle einnehmen. Künftig soll insbesondere der Betrieb von Kraftfahrzeugen mit hoch- und vollautomatischer Fahrfunktion über die im öffentlichen Straßenverkehr bereits mögliche Erprobung hinausgehen und deren Regelbetrieb eingeleitet werden.

„Deutschland kann der erste Staat weltweit sein, der Fahrzeuge ohne Fahrerinnen und Fahrern aus der Forschung in den Alltag holt: Vom Labor in den eingehegten Regelbetrieb. Als einer der wichtigsten Automobilstandorte der Welt besitzt das Thema nicht zuletzt auch eine industriepolitische Dimension. Der Rechtsrahmen schafft wesentliche Neuerungen und Verbesserungen, auch welche Behörde die sachliche Zuständigkeit für Genehmigungen und Zulassungsentscheidungen besitzt.

Dies ermöglicht eine Vielzahl verschiedener Einsatzszenarien, wie etwa das fahrerlose Shuttle oder People-Mover, wie sie heute schon zum Beispiel in Bad Birnbach oder in der Hamburger Hafencity im Einsatz sind. Verzahnt mit Bus und Bahn kann der ÖPNV optimiert und die Zahl der privat zugelassenen Autos in Städten gesenkt werden. Der Einsatz von ‚Dual Mode Fahrzeugen‘, insbesondere das fahrerlose Parken wird real möglich.

Auch die Verkehrssicherheit kann perspektivisch deutlich verbessert werden. Autonome Fahrzeuge sind so programmiert, dass sie nie zu schnell unterwegs sind, alle Verkehrszeichen beachten und nie eine rote Ampel überfahren. So kommen wir Schritt für Schritt der Vision Zero, dem Ziel Null Verkehrstote, näher.“