Rita Hagl-Kehl, zuständige Berichterstatterin:

Trotz der Insolvenz von FTI können sich Pauschalreisende, die bei dem Reiseveranstalter gebucht haben, auf Rückzahlung ihrer Vorauszahlungen verlassen. Der in der vergangenen Legislaturperiode auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion im Gesetz verankerte Reisesicherungsfonds zeigt nun ganz aktuell seine Wirkung.

„Alle Zahlungen, die Kunden an den Veranstalter einer Pauschalreise leisten, müssen abgesichert werden. Dafür hat der Gesetzgeber in der vergangenen Legislaturperiode den Deutschen Reisesicherungsfonds ins Leben gerufen. Diese Maßnahme wurde notwendig, nachdem mehrere Veranstalter, darunter auch Thomas Cook, in die Insolvenz gerutscht waren.

Der Deutsche Reisesicherungsfonds zeigt nun seine Wirksamkeit: Alle Reisenden, die Zahlungen an FTI für eine Pauschalreise getätigt haben, bekommen ihre Vorauszahlungen vom Deutschen Reisesicherungsfonds zurück. Für Reisende, die ihre Reise bereits angetreten haben, wird auch die sichere Rückbeförderung an den Heimatort gewährleistet.

Mit dem Fonds ist sichergestellt, dass Kundengelder auch im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt sind. Dies ist ein entscheidender Schritt, um das Vertrauen der Verbraucher in die Reisebranche zu stärken und die Stabilität des Marktes zu gewährleisten.“