Mit heutigem Kabinettsbeschluss wurde die Anpassung mehrerer Kostenrechts- und Vergütungsgesetze beschlossen. Insbesondere kleinere Kanzleien und Einzelanwältinnen und -anwälte rechnen nach dem gesetzlichen Kostenrecht ab. Im Gegensatz zu größeren (Wirtschafts-)Kanzleien sind diese stärker von Inflation und Kostendruck betroffen. Wir schaffen mit dem beschlossenen Gesetz dringend benötigte Erleichterung, damit auch in der Fläche kompetente Rechtsberatung erhalten bleibt.
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Unsere Anwaltschaft ist erster Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger, die Rechtsberatung suchen. Sie sind damit das Tor zu unserer Justiz und zu unserem Rechtsstaat. Es ist wichtig, dass die Anwaltschaft in der Fläche erhalten bleibt und die Wege für die Menschen zu ihnen nicht zu weit sind. Wir müssen daher dafür sorgen, dass Anwältinnen und Anwälte ausreichend verdienen, denn auch die Anwaltschaft spürt Inflation und Kostendruck. Uns ist es wichtig, hier zu unterstützen. Das ist das Ziel des beschlossenen Gesetzentwurfs. Die SPD-Bundestagsfraktion geht nun in Verhandlungen mit allen demokratischen Parteien, um das Gesetz noch vor der Wahl im Bundestag beschließen zu können.“
Macit Karaahmetoğlu, zuständiger Berichterstatter:
„Entscheidend für jede Gebührenanpassung ist, dass die Anwaltschaft auskömmlich arbeiten kann, aber auch, dass die Mandantschaft hochwertige und erschwingliche Rechtsberatung erhält. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir diesen Ausgleich. Darüber hinaus sind die weiteren Kostenanpassungen ein Signal an die gesamte Justiz, dass wir auf die veränderte Lage reagieren. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, der noch vor der Bundestagswahl im Bundestag beschlossen werden sollte.“