Die CDU/CSU-regierten Länder stützen den Vorschlag der Ministerin von der Leyen zur JobCenter-Reform nur formal. Sie nehmen ihn zur Kenntnis und sprechen lediglich von einem diskussionswürdigen Ansatz. Das klingt wie eine Beerdigung zweiter Klasse.

Mit den von ihnen formulierten Anforderungen an die getrennte Aufgabenwahrnehmung hängen die CDU/CSU-Länder die Hürde faktisch sehr hoch und machen damit indirekt ganz klar, dass sie die getrennte Aufgabenwahrnehmung für eine ungeeignete Lösung halten.

Die Länder fordern unter anderem, dass es keine Finanzverschiebungen, keine Mitarbeiter zweiter Klasse und keine Mehrkosten geben dürfe. Weiter fordern sie ausreichende Mitwirkungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen. Auch sehen sie das Problem, dass die Bundesagentur für Arbeit durch ihre jeweilige Entscheidung die kommunale Seite über Gebühr bei ihren Entscheidungen einschränken könnte.

All diese Punkte könnten gelöst werden, wenn sich die CDU/CSU/FDP-Bundesregierung zu dem Kompromiss zwischen Ländern und Bund vom Februar 2009 bekennen würde, der eine Änderung des Grundgesetzes vorsah und die bewährte Zusammenarbeit in den JobCentern auf eine sichere Grundlage gestellt hätte.

Denn klar ist: Getrennte Aufgabenwahrnehmung statt gemeinsamer JobCenter bedeutet zum einen umständlichere und schlechtere Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Zum anderen wird eine extrem umständliche Verwaltungsstruktur aufgebaut, die unnötig Arbeitsaufwand und Mehrkosten für den Bund verursacht. Diese Mehrkosten haben jedoch nicht eine bessere Unterstützung auf dem Weg zurück in eine neue Arbeit zur Folge, sondern werden alleine für ein Mehr an Verwaltung aufgewendet. Die CDU/CSU-regierten Bundesländer wie auch die Bundesregierung aus Union und FDP sollten wissen, Leistungen "unter einem Dach" ersetzen nicht Leistungen "aus einer Hand". Mit der Verweigerung einer Grundgesetzänderung gefährdet die Bundesregierung nach der Mehrheit der Rechtsexperten übrigens auch den Fortbestand der Optionskommunen.

Als SPD stehen wir weiter zu dem breit getragenen Kompromissvorschlag vom Frühjahr 2009, den der frühere Bundesarbeitsminister Scholz aushandelte, und bringen ihn diese Woche deshalb als Gesetzesinitiative in den Deutschen Bundestag ein. Nur gemeinsam können unserer Meinung nach Kommunen und Agenturen für Arbeit die Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt bewältigen. Gleichzeitig garantiert dieser Vorschlag, dass die bestehenden Optionskommunen rechtlich abgesichert werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist für Verhandlungen mit der Bundesregierung gesprächsbereit, um eine gute Lösung für die Arbeitsuchenden und die Mitarbeiter in den JobCentern und Optionskommunen zu erreichen.