Deutschland untergräbt bei den laufenden UN-Verhandlungen in Genf das bestehende Verbot von Streumunition. Das entsprechende Protokoll ist eine Nullösung, sagt Uta Zapf. Der Text des Protokollentwurfs erlaubt die Nutzung aller Streumunition nach 1980 und fällt somit weit hinter das bestehende Oslo-Abkommen zurück.
Die Position der Bundesregierung bei den Verhandlungen über ein Protokoll zur Streumunition beim VN-Waffenübereinkommen beschädigt die Oslo-Konvention, die diese grausamen Waffen umfassend verbietet. Im Protokollentwurf wird lediglich Streumunition, die über dreißig Jahre alt ist, verboten. Das ist kein "humanitärer Mehrwert", wie es im Jahresabrüstungsbericht 2010 der Bundesregierung heißt. Nur Schrott, den kein Militär mehr einsetzen würde, wäre zu vernichten.
Bei der erlaubten Streumunition wird ein Sicherheitsmechanismus für ausreichend erachtet. Solche Munition, wie die M 85, wurde im Libanon 2006 eingesetzt und hatte eine Blindgängerquote von 15 Prozent.
Der Text des Protokollentwurfs erlaubt die Nutzung aller Streumunition nach 1980. Das ist das Gegenteil dessen, was die Bundesrepublik mit dem Oslo-Abkommen ratifiziert hat. Staaten, wie die Vereinigten Staaten, die sich nach dem Oslo-Abkommen aufgrund der Stigmatisierungswirkung mit dem Einsatz von Streumunition zurückhielten, können sich dann auf eine rechtliche Grundlage berufen.
Dieses Protokoll ist eine Null-Lösung. Die humanitäre Frage wird nicht gelöst, im Gegenteil. Es gibt keine konkrete Verpflichtung zur Opferunterstützung, zur Munitionsbeseitigung und Lagerbestandsauflösung.
Der Standard muss die Oslo-Konvention bleiben. Sie enthält ein umfassendes Verbot von Streumunition, einen zeitlichen Rahmen und Fristen für die Vernichtung der Lagerbestände und sie hat eine stigmatisierende Wirkung auch auf die Nichtunterzeichnerstaaten. Diese humanitären Fortschritte würden durch die Annahme dieses Protokolls gefährdet.
Außenminister Westerwelle nannte die Oslo-Konvention einen "Meilenstein zur Ächtung dieser unmenschlichen Waffen". Wir fordern die Bundesregierung, diesen Worten Taten folgen zu lassen, und dem momentan verhandelten Protokollentwurf nicht zuzustimmen.