Mit der Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes wird die Abschneidegrenze für die Erfassung von Beherbergungsbetrieben erhöht. Von mehr als acht Betten auf mindestens 10 Betten und von mehr als drei Stellplätzen auf mindestens 10 Stellplätzen auf Campingplätzen. Die Folge ist: Die statistische Erfassung von Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben wird mit der neuen Abschneidegrenze gerade im ländlichen Raum mit klein- und kleinstbetrieblichen Strukturen im touristischen Bereich verwässert.

Die Aussagefähigkeit der statistischen Angaben nimmt zum Nachteil der Tourismusbranche sowie der Kommunen und Länder ab.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, die statistische Erfassung in Deutschland - vor dem Hintergrund der Berichtspflicht an die Europäischen Union über eine Beherbergungsstatisik ab 10 Betten beziehungsweise 10 Stellplätzen - auf dem bisherigen Niveau belassen. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Forderung aus der Tourismusbranche nach Beibehaltung des bisherigen Erhebungsverfahrens.

Die geplante Änderung der Beherbergungsstatistik schadet dem Tourismus in Deutschland.