Individuelle Charterbootfahrten sind ein wichtiges Standbein des Wassertourismus. 200 Arbeitskräfte sind hier beschäftigt.

Seit der Nacht-und-Nebel-Aktion Ende 2012, in der die Bundesregierung eine Änderung der Sportbootvermietungsverordnung auf den Tisch gelegt hatte, steht die Rechtssicherheit für die so genannten Salonboote auf schwankenden Bohlen. Aus der Antwort des Bundesverkehrsministerium vom 9. Juli 2013 auf eine Schriftliche Frage geht jetzt hervor, dass die Bundesregierung weiter im Nebel stochert. Die Beförderung von Fahrgästen mit Sportbooten soll demnach in einer eigenen Verordnung geregelt werden: Zum jetzigen Zeitpunkt sei aber nicht abzuschätzen, wann eine endgültige Neuregelung erfolgen wird. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert nun Klarheit wie es weitergehen soll. Es muss sichergestellt werden, dass die betroffenen Unternehmen ihre Geschäftsmodelle weiterbetreiben können.

Mit der neuen Sportbootvermietungsverordnung sollten nur noch große Fahrgastschiffe über die Seen, Flüsse und Kanäle schippern. Kleine Ausflugsboote mit Bootsführer wie zum Beispiel Salonschiffe, Partyflöße und historische Kähne hätten nicht mehr in See stechen können. Nur heftiger Protest von den kleinen Unternehmen und aus der Politik hat dies verhindert. Im März 2013 hatte das Bundesverkehrsministerium die umstrittene Regelung ausgesetzt.

Die Wähler können jetzt am 22. September verhindern, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung eine Regelung zum Nachteil der Salonschifffahrt trifft.