Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die weitgehende steuerliche Verschonung beim Erben von Betriebsvermögen für eine „verfassungswidrige Überprivilegierung“ und legt das aktuelle Erbschaftsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Mit diesem Beschluss bestätigt der BFH die Befürchtungen, die die SPD bereits bei der Verabschiedung des geltenden Erbschaftsteuerrechts im Jahre 2008 gehabt hat: Ohne die heute vom BFH beanstandeten Regelungen hätte die Union die gesamte damalige vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Erbschaftsteuerreform scheitern lassen.

Die SPD fordert einen umgehenden Vorschlag des Bundesfinanzministers für eine Novellierung des Erbschaftsteuerrechts, der die deutsche Erbschaftsteuer wieder verfassungskonform macht.