Frank Junge, zuständiger Berichterstatter:

Heute hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Beratungen zum Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeiten des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes abgeschlossen. Mit dem Gesetz sollen Kindergeldzahlungen von Angestellten des Bundes spätestens ab 2022 an zwei Stellen konzentriert werden. Auch Länder und Kommunen können sich dieser Regelung anschließen.

„Durch die Beendigung der Sonderzuständigkeiten bei Kindergeldzahlungen an öffentlich Bedienstete des Bundes gestalten wir die Verwaltung effizienter und wirtschaftlicher. Bisher bearbeiten rund 100 Familienkassen die Kindergeldzahlungen der Bundesbediensteten, künftig werden hierfür die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesverwaltungsamt zuständig sein.

Perspektivisch wird die Bearbeitung des einzelnen Kindergeldfalls für die Verwaltung durchschnittlich um 20 Euro pro Jahr günstiger. Auch Länder und Kommunen sollen die Möglichkeit bekommen, die Kindergeldzahlungen für ihre öffentlich Bediensteten bei der Bundesagentur für Arbeit zu zentralisieren. Bisher werden diese von circa 7900 Familienkassen durchgeführt. Die zusätzlichen Verwaltungskosten übernimmt dann der Bund.

Das Gesetz soll sicherstellen, dass sämtliche Kindergeldzahlungen in Zukunft zügiger und standardisierter bearbeitet werden können. Davon profitieren Bürger und Verwaltung gleichermaßen.“