Biokraftstoffe machen nur Sinn, wenn die Treibhausbilanz positiv ist. Daher wollen wir erreichen, dass zukünftig nur noch solche Biokraftstoffe auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden können, deren Rohstoffquellen nicht aus Regionen mit übermäßigen, klimaschädlichen Landnutzungsänderungen stammen.

Landnutzungsänderungen – also die Rodung von Wäldern, die Trockenlegung von Feuchtgebieten oder der Umbruch von Grünland – für den Anbau der Rohstoffe können zu einer negativen Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen führen. Solche Landnutzungsänderungen müssen verhindert werden. Den Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung so genannter ILUC-Faktoren (ILUC = Indirect Land Use Chance) lehnen wir ab, da sie auf fragwürdigen Modellannahmen beruhen.

Stattdessen unterstützen wir den Vorschlag, Biokraftstoffe aus solchen Regionen von der Quotenanrechnung auszuschließen, in denen durch Landnutzungsänderungen für den Anbau der Biomasse mehr als 35 Prozent der Treibhausgasemissionen des Einsatzes von fossilen Treibstoffen emittiert werden. Dies sollte mit Kooperationen zum Regenwaldschutz und mit technischer Zusammenarbeit zur effizienteren Gewinnung der Biomasse einhergehen.

Zu früh kommt aus unserer Sicht die Fokussierung auf Biokraftstoffe der zweiten Generation, da diese noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die geplante Doppelt- und Mehrfachanrechung von Reststoffen lehnen wir ab, da diese das Zehn-Prozent-Ziel de facto unterminiert, neue Konkurrenzen zwischen verschiedenen zur Nutzungsarten dieser Reststoffe schafft und zur reinen Umlenkung von Stoffströmen führt.